Politik

Krankenhausreform in NRW zeigt ersten Strukturwandel

  • Freitag, 22. März 2024
/Curioso.Photography, stock.adobe.com
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Berlin – Die Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen (NRW) befindet sich auf der Zielgerade. Wie die Leiterin des Referats Krankenhausplanung im Gesundheitsministerium von NRW, Sahra-Michelle Rei­necke, heute auf dem DRG-Forum in Berlin erklärte, sollen noch in diesem Jahr die Feststellbescheide ver­schickt werden.

Darin bestimmt das Ministerium, welche Leistungen ein Krankenhaus künftig noch vornehmen darf und wel­che nicht. Insgesamt ständen dabei etwa 6.200 Entscheidungen an, so Reinecke.

Nordrhein-Westfalen hat sich bereits im Jahr 2018 auf den Weg gemacht, die Krankenhausplanung zu refor­mieren. Statt Krankenhausbetten sollen dabei medizinische Leistungsgruppen beplant werden, an die struktu­relle Mindestvoraussetzungen geknüpft sind.

Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat in der Folge Wert darauf gelegt, alle beteiligten Ak­teure im Land mit in den Reformprozess einzubeziehen. Ziel war es, im Konsens festzulegen, wie die Kranken­häuser in einer Region künftig besser zusammenarbeiten können, um eine bedarfsgerechte Versorgung anzu­bieten.

Da ein Krankenhausträger in der Region Solingen und Mettmann in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, hat das Ministerium in dieser Region bereits ab dem vergangenen November festgelegt, welche Leistun­gen noch in welchen Krankenhäusern durchgeführt werden dürfen.

Dabei habe das Ministerium gezeigt, dass es starke Planungsentscheidungen treffen könne, um die Strukturen in der Region zu modernisieren, lobte der Bereichsleiter Stationäre Versorgung der AOK Rheinland/Hamburg, Simon Loeser, heute in Berlin. Denn die Strukturen seien teils deutlich verändert worden.

Zuvor gab es in der Region zum Beispiel neun Krankenhäuser, die tiefe Rektumeingriffe vornehmen durften. Nach der Entscheidung des Ministeriums sind es noch drei. Die Zahl der Krankenhäuser, die Eingriffe an der Wirbelsäule vornehmen dürfen, sank von neun auf fünf.

Leistungen im Bereich der Frauenheilkunde wurden zuvor von fünf Häusern erbracht; künftig werden es noch vier sein. Loeser wies darauf hin, dass die entsprechenden Entscheidungen weitgehend im Konsens mit allen beteiligten Akteuren in der Region getroffen worden seien.

Gerichtsfeste Entscheidungen

Die Reform der Krankenhausplanung in NRW gilt als Blaupause für die Krankenhausreform des Bundes, für die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor kurzem einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Deshalb ver­folgen auch alle anderen Bundesländer den Reformprozess in Nordrhein-Westfalen genau.

Reinecke vom Landesgesundheitsministerium stellte klar, dass es in NRW nicht das Ziel sei, alle Versorgungs­be­reiche zu beplanen, sondern vor allem die steuerungsrelevanten. Sie betonte, dass es ein zweistufiges Sys­tem gebe, um die Krankenhäuser auszuwählen.

Zunächst gebe es strukturelle Mindestvoraussetzungen, die alle Krankenhäuser erfüllen müssten. Im An­schluss finde eine Bestenauslese über bestimmte Auswahlkriterien statt. Reinecke zeigte sich zuversichtlich, dass diese Kriterien auch vor Gericht standhalten, sollten Krankenhäuser gegen die Entscheidung des Minis­teriums klagen.

Der Vorstandsvorsitzende der St. Franziskus-Stiftung mit Sitz in Münster, Nils Brüggemann, riet allen Kranken­häusern in Deutschland, sich frühzeitig auf den anstehenden Strukturwandel vorzubereiten. Zur St. Franzis­kus-Stiftung gehören unter anderem 15 Krankenhäuser im Nordwesten Deutschlands mit über 4.000 Betten.

„Man kann nicht früh genug damit beginnen, sich mit der Reform zu befassen“, sagte er. Dazu gehöre vor allem, sich darüber klar zu werden, wie die eigenen Standorte personell und technisch ausgestattet sind und ob die vorgesehenen Qualitätsvorgaben erfüllt werden können.

„Wir denken viel über die Versorgung in den Regionen nach, in denen wir vertreten sind“, sagte Brüggemann. In der Region sei die Idee dabei, das St. Franziskus-Hospital in Münster als Zentrum der Versorgung zu be­trach­ten, an das kleinere Häuser in der Umgebung angebunden sind. Sinnvoll sei es in der Folge, sich zu überlegen, welche Leistungen künftig in welchen Standorten angeboten werden sollen.

„Wir haben uns dazu entschieden, zum Beispiel Ösophagus- und Rektumeingriffe nur noch im Franziskus durchzuführen und Eingriffe an der Pankreas und an der Leber nur noch im Herz-Jesu-Krankenhaus in Müns­ter-Hiltrup“, sagte Brüggemann. „In der Summe hat das sogar zu einer Fallzahlsteigerung geführt, weil die Spezialisierung und der damit verbundene Qualitätsvorteil in der Region wahrgenommen wurden.“

Er betonte, dass die Reform auch Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten habe: „Es wird neue Geschäftsmodelle geben, die die Form der Zusammenarbeit deutlich verändern.“ Die aktuelle Struktur mit einem Chefarzt, der eine Abteilung an einem Standort verantworte, werde sich verändern. „Die Frage wird sein, wie man gemeinsam und standortübergreifend die Versorgung gestalten kann, um die beste Versorgung in einer Region erbringen zu können“, so Brüggemann.

fos

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