Krankenhausreform: Katholischer Krankenhausverband fordert Änderungen
Berlin – Der Katholische Krankenhausverband Deutschland (KKVD) fordert Nachbesserungen bei der Krankenhausreform. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse endlich Kompromissbereitschaft zeigen, betonte der KKVD angesichts der heute und morgen stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz. Es brauche Nachbesserungen, etwa bei der Vorhaltefinanzierung und den Strukturvorgaben für Leistungsgruppen.
„Mit seinem Taktieren bei der Krankenhausreform hat Minister Lauterbach für anhaltende Verunsicherung und Frustration gesorgt“, sagte Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sei nicht praxistauglich. „Minister Lauterbach muss daher endlich Kompromissbereitschaft zeigen und daran mitarbeiten, dass das Gesetz im Parlament grundlegend verbessert wird.“
Die geplante Vorhaltefinanzierung müsse unabhängig von Fallzahlen und individuell für jedes Krankenhaus ermittelt werden, betonte Rümmelin. Zudem müsse sie die tatsächlichen Kosten zumindest für eine rund um die Uhr verfügbare Basisversorgung decken. Nur dann bleibe die flächendeckende Versorgung gesichert.
„Zudem sind einige Strukturvorgaben für die Leistungsgruppen schlicht nicht erfüllbar. Wo in einer Notaufnahme heute nicht mehr als zwei Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin angestellt sind, sollen dies künftig fünf Fachärzte sein, von denen mindestens drei diese Zusatzweiterbildung haben. Doch das dafür erforderliche zusätzliche Fachpersonal steht auf dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung“, so Rümmelin. Damit würden Versorgungslücken im Bereich der Notfallversorgung drohen.
Der Katholische Krankenhausverband erneuerte zudem seine Forderung nach einem nachhaltigen Inflationsausgleich. Aktuell habe die jährliche Frühjahrsumfrage im Krankenhausindex des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) ergeben, dass nur noch sieben Prozent der Kliniken ihre wirtschaftliche Lage als gut oder sehr gut beurteilen. 61 Prozent werteten sie als schlecht oder sehr schlecht. Drei Viertel der Krankenhäuser würden zudem mit Blick auf die geplante Vorhaltefinanzierung im Rahmen der Krankenhausreform keine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage erwarten.
„Diese Ergebnisse verdeutlichen, wie offensichtlich der kalte Strukturwandel zum politischen Programm der Krankenhausreform gehört“, sagte Rümmelin.
Das Bundeskabinett hatte am 15. Mai den Gesetzentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) beschlossen. Damit können die parlamentarischen Beratungen starten. Eine erste Lesung des Gesetzes im Bundestag ist noch vor der Sommerpause im Juli geplant. Die Bundesländer fordern ähnlich wie der KKVD ebenfalls deutliche Nachbesserungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Erste Änderungen hinsichtlich des KHVVG hatten Bundestagsabgeordnete bereits angekündigt.
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