Union für deutliche Änderungen bei der Krankenhausreform

Berlin – Die Unionsfraktion im Bundestag will das parlamentarische Verfahren zur Krankenhausreform „konstruktiv begleiten“ und Änderungsvorschläge für eine „qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgenaue Krankenhausversorgung einbringen.“
Das kündigt die Fraktion in einem aktuellen Rundschreiben an die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion an. Das Papier liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. Die Union bekräftigte darin, es brauche dringend eine Krankenhausreform. Allerdings müsse um das „wie“ intensiv gerungen werden.
Die Krankenhausreform wird bald im parlamentarischen Verfahren beraten. Am 15. Mai hatte das Bundeskabinett für den Gesetzentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) beschlossen, obwohl das Bundesjustizministerium (BMJ) seine rechtliche Prüfung nach wie vor nicht abgeschlossen hat.
Trotzdem ist der Weg frei für Beratungen im Bundesrat und Bundestag. Noch vor der Sommerpause soll eine erste Lesung im Bundestag stattfinden.
Die Fraktion der CDU/CSU will ihre Kritikpunkte zum KHVVG entsprechend einbringen, denn das Gesetz sei derzeit eher ein „Krankenhausversorgungsverschlimmbesserungsgesetz“, schreiben der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge (CDU) sowie der Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger (CSU).
Die vielen Kritikpunkte „nahezu aller relevanten Akteure im Gesundheitswesen“ zeige, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Alleingang konstruktive Verbesserungsvorschläge an sich habe abprallen lassen, kritisiert die Union.
„Das ist gerade bei diesem elementar wichtigen Gesetzgebungsverfahren, das eine über viele, viele Jahre wirkende Krankenhausreform mit dem Ziel einer gesicherten Patientenversorgung zum Gegenstand hat, fatal, gerade für die stationäre Versorgung auch im ländlichen Raum.“
Novelle sieht Leistungsgruppen und Vorhaltefinanzierung vor
Die Krankenhausreform sieht eine Einführung von 65 Leistungsgruppen vor. Diese sollen die Qualität der Versorgung durch bundeseinheitliche Kriterien zur Sach- und Personalausstattung verbessern. Die Kliniken müssen die Kriterien erfüllen, um Leistungen einer bestimmten Leistungsgruppe erbringen und abrechnen zu können.
Darüber hinaus soll es eine Vorhaltefinanzierung geben, die die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) zu 60 Prozent ablösen. Die Finanzierung und Leistungsgruppen sollen voneinander abhängig sein. Als dritte Änderung sind sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (vormals Level-1i-Kliniken) geplant, die als kleine Krankenhäuser eine Schnittstelle der ambulanten und stationären Versorgung bilden sollen.
Kritik am Transformationsfonds
Die Union kritisiert konkret die geplante Finanzierung des Transformationsfonds, der Umstrukturierungen in der Krankenhauslandschaft unterstützen soll. Die hälftige Finanzierung ist derzeit aus dem Gesundheitsfonds, also aus Beiträgen von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angedacht. Dies sei „eine einseitige, massive Belastung der GKV-Beitragszahler“, betont die Union.
Auch bemängelt die Union das Vorhaben, das KHVVG als zustimmungsfreies Gesetz durch den Bundesrat bringen zu wollen. Die Länder hätten eine grundgesetzlich normierte Kompetenz bei der Krankenhausplanung, monierten die Abgeordneten.
Hier bewege sich die Bundesregierung auf „verfassungsrechtlich dünnem Eis“. Es fehle zudem an wirksamen flexibilisierenden Instrumenten für die Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten in der Krankenhausplanung, kritisierten die Abgeordneten.
Sie bezweifeln darüber hinaus auch die vorgesehene finanzielle Entlastung der Kliniken durch die angekündigte Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der Betriebskosten. Die Union werde weitere Punkte erarbeiten, die dazu führen würden, dass die für die Versorgung relevanten Krankenhäuser die Reform noch erlebten, kündigte die Union im Hinblick auf die wirtschaftlich schwierige Lage vieler Kliniken an.
Im September 2023 hatte die Fraktion per Antrag im Bundestag ein Vorschaltgesetz zur kurzfristigen Sicherung der Krankenhäuser aufgrund der damals hohen Inflationsrate gefordert.
Damit bekommen die Bundesländer zumindest durch die Unionsfraktion etwas Rückenwind. Die Gesundheitsministerin Schleswig-Holsteins und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Kerstin von der Decken (CDU), erklärte vorgestern, dass sie auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren setze.
Sonst würden die Bundesländer im Bundesrat das Gesetz zur Krankenahausreform blockieren und den Vermittlungsausschuss anrufen, um den Länderforderungen Gehör zu verschaffen.
Aus der SPD-Fraktion kam bereits eine Absage gegenüber der Berücksichtigung einer der Hauptforderungen der Länder. Diese fordern flexiblere Ausnahmemöglichkeiten bei den geplanten 65 Leistungsgruppen.
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