Politik

Krankenhausreform: Verzögerung bei Anpassungsgesetz sorgt für Unruhe

  • Donnerstag, 11. September 2025
/Wild Awake, stock.adobe.com
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Berlin – Der kurzfristig verschobene Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sorgt für Unruhe in der Gesundheitspolitik. Die Krankenkassen sähen zwar etliche Punkte des KHAG kritisch, ein Schieben „auf die lange Bank“ sei aber die schlechteste aller Möglichkeiten, warnte gestern Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, im Rahmen eines Symposiums des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Dem stimmte Tina Rudolph (SPD), Staatssekretärin für Gesundheit im Ministerium für Soziales Gesundheit, Arbeit und Familie des Landes Thüringen, zu. Über den Anpassungsbedarf bei der Krankenhausreform lasse sich streiten – unabhängig davon dürfe man aber keine weitere Verzögerungen riskieren. Genau dies drohe jetzt aber.

Die Umsetzung müsse „so schnell wie möglich“ eingeleitet werden, betonte Rudolph. Die Bundesländer bräuchten Planungs- und Rechtssicherheit. „Wir können nur handeln, wenn alle Voraussetzungen da sind.“

Erforderlich seien insbesondere noch Ergebnisse aus dem Leistungsgruppenausschuss, mit denen die im Rahmen der Krankenhausreform geplanten Vorgaben zu Leistungsgruppen weiterentwickelt und nachgebessert werden sollen. Gemeinsam mit der daraus folgenden Leistungsgruppenverordnung seien dies Grundlagen, die man für Entscheidungen brauche, so Rudolph.

Stephan Pilsinger (CSU), Mitglied im Gesundheitsausschuss und Berichterstatter für das Thema Krankenhaus in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bezeichnete es als „sehr schade“, dass das KHAG nun trotz langer Beratungen ausgebremst wurde. Das Bild, welches man damit nach außen abgibt, sei „nicht gut“.

„Die überraschende Entscheidung, den Gesetzesentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) gestern nicht wie erwartet im Bundeskabinett zu behandeln, hat weitreichende Folgen für den gesamten Prozess der Krankenhausreform in Niedersachsen und allen anderen Bundesländer“, kommentierte heute der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) die Vorgänge. Die fehlende gesetzliche Klarheit führe zu einer Phase der Unsicherheit für alle Beteiligten.

Wie Philippi betonte, sind die Länder gemäß geltender Gesetzeslage verpflichtet, den Medizinischen Dienst bis zum 30. September 2025 mit der Prüfung der Leistungsgruppen zu beauftragen. „Dieses Verfahren muss nun unter den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen gestartet werden – obwohl bereits absehbar ist, dass es im kommenden Jahr auf Basis einer neuen Gesetzeslage erneut durchgeführt werden muss. Eine Zuweisung von Leistungsgruppen im Jahr 2027 erscheint unter diesen Umständen als nicht realisierbar.“

„Die Verschiebung des Krankenhausgesetzes um mindestens drei Wochen ist ein fatales Zeichen für die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung“, kritisierte heute Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), in einer Mitteilung.

Das sich das Bundeskabinett trotz dezidierter Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und weitgehend einheitlicher Positionierung aller 16 Bundesländer nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Anpassung der Gesundheitsreform einigen kann, bringe „enorme Unsicherheit für die Krankenhäuser mit sich“.

Gaß warnte: „Die Krankenhäuser müssen wissen, wie es weitergeht. An dem jetzt verschobenen Gesetz hängt die komplette mittelfristige Standortplanung der Kliniken. Wir brauchen umgehend Planungssicherheit, damit die Kliniken verantwortungsvoll sowohl für ihre Mitarbeitenden als auch für die Patientinnen und Patienten handeln können.“

Niemand wisse derzeit, ob die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehenen Fristen weiterhin gelten oder verschoben werden – den Ländern werde so jeder verlässliche Rahmen für ihre eigene Krankenhausplanung genommen.

Jens Scholz, erster Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), betonte, ein „konsequenter Strukturwandel mit klarer Qualitätsorientierung“ sei essentiell für die zukünftige Gesundheitsversorgung. „Eine weitergehende Ausweitung von Ausnahmeregelungen, so wie es der bisherige KHAG-Entwurf vorsieht, steht dem Reformprozess entgegen.“

aha

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