Politik

Krankenhaustransformationsfonds: Vertragsärzte rufen zum Stopp von Verordnung auf

  • Mittwoch, 26. Februar 2025
/picture alliance, Sarah Knorr
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Berlin – Der Bundesrat will sich am 5. März erstmals mit der Krankenhaustransformationsfonds‐Verordnung befassen. Ein Beschluss soll am 21. März folgen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ruft die Länderkammer nun dazu auf, die Verordnung zu stoppen.

„Wir bitten Sie daher, im Interesse der Rechtsklarheit und aller Beteiligten, eine Beschlussfassung in der
vorliegenden Form zu verhindern“, schreiben die Vertragsärzte an den Gesundheitsausschuss des Bundesrats.

Der Brief, der auch an alle Ministerpräsidenten der Länder sowie der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden gegangen ist, liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Aus Sicht der KBV verstößt der Verordnungsentwurf an wesentlichen Stellen gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Die Körperschaft hatte daher auch bereits im Juni des vergangenen Jahres eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform eingereicht.

Im Kern geht es um Regelungen zum EU-Beihilferecht und damit die Frage, wer wie Fördergelder im Rahmen der Krankenhausreform erhält. Die KBV sieht eine Ungleichbehandlung von Kliniken und Vertragsärzten – insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten „Sektorenübergreifenden Einrichtungen“.

Zur Erklärung: Die mit der Reform geplanten sektorenübergreifenden Einrichtungen sollen als eine Art kleine Krankenhausstandorte auch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen dürfen, um die Patientenversor­gung sicherzustellen.

Für die Einrichtung von sektorenübergreifenden Einrichtungen ist jedoch eine finanzielle Förderung nach der Transformationsfondsverordnung vorgesehen. Arztpraxen aus dem niedergelassenen Bereich sollen diese nicht erhalten können.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat der KBV zufolge zwar kleinere Verbesserungen an der Verordnung angeboten. Die reichen aber aus Sicht der KBV nicht aus.

„Sofern erstens lediglich der ,Anschluss an die vertragsärztliche Versorgung' für förderfähig erklärt wird, räumt dies auf der einen Seite die berechtigten Bedenken der KBV nicht aus“, schreiben die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. Auf der anderen Seite sei „völlig unklar“, wie dabei eine rechtlich sichere und klare Abgrenzung vorgenommen werden könnte.

Aus Sicht der KBV verstößt der Verordnungsentwurf weiter an den wesentlichen Stellen gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Dieser werde „in der vorliegenden Form zu erheblichen rechtlichen Risiken für Förderempfänger führen“. „Aus diesem Grund empfiehlt die KBV auf eine grundlegende Änderung der Förderstruktur zu drängen.“

may/cmk

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