Beschwerde der KBV bei EU-Kommission: Unterstützung von Ärzteverbänden

Stuttgart – Die laufende Beschwerde der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bei der Europäischen Kommission in Brüssel gegen Wettbewerbsnachteile zulasten der ambulanten Versorgung wird von den Ärzteverbänden MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg begrüßt.
„Wir unterstützen die Beschwerde der KBV. Durch die geplante Krankenhausreform können Kliniken künftig noch umfassender an der ambulanten Versorgung teilnehmen – und das mit Hilfe steuerfinanzierter Investitionen. Das ist nicht wettbewerbskonform. Die Vertragsärztinnen und -ärzte müssen ihre Investitionskosten weiterhin selbst tragen“, sagte dazu Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland und praktizierender Kardiologe.
Die Ärzteverbände fordern zudem ein Streikrecht für die niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft. „Wenn wir, wie die Kliniken, unsere Forderungen durch Streiks konsequenter umsetzen könnten, bräuchten wir auch keine Beschwerden bei der EU einzulegen“, so Smetak. Auch hier zeige sich eine Ungerechtigkeit.
MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg setzen sich bereits seit 2012 juristisch für ein Streikrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten ein. MEDI hatte ein Verfahren initiiert, bei dem das Bundessozialgericht (BSG) das Streikrecht insbesondere unter Hinweis auf die Besonderheiten des Vertragsarztsystems des SGB V abgelehnt hatte.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnte die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundessozialgerichts ab, so dass MEDI vor über zwei Jahren Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt hat – dieses Verfahren ist aber laut Ärzteverband noch nicht weiter fortgeschritten.
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