Politik

Krankenkasse muss Basispflege in Senioren-WGs tragen

  • Freitag, 26. März 2021
/picture alliance, Uwe Zucchi
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Kassel/München – Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) die Kosten etwa für die Gabe von Medikamenten oder das Anziehen von Thrombosestrümpfen auch in ambulant be­treuten Wohngruppen übernehmen. Es bestehe kein Anspruch darauf, dass die einfache medizinische Be­handlungspflege vom Personal einer Senioren- oder Demenz-WG geleistet werde, urteilte das BSG heute (Az.: B 3 KR 1/20 R; B 3 KR 2/20 R; B 3 KR 14/19 R).

Dem Urteil kommt grundlegende Bedeutung zu, weil bundesweit Hunderte ähnlicher Verfahren anhän­gig sind – und eine gegensätzliche Entscheidung die Zukunft der Wohnform Senioren-WG infrage ge­stellt hätte. Denn durch einen Wegfall der Kostenübernahme wären auf Betroffene hohe Mehrkosten zu­gekommen.

Im konkreten Fall hatte die AOK Bayern mit drei Bewohnern von Senioren-WGs um die Übernahme der Kosten gestritten. Die Krankenkasse war der Meinung, für die anfallenden Basishilfen nicht bezahlen zu müssen. Das Bayerische Landessozialgericht aber hatte den drei Klägern – Privatpersonen – Recht ge­geben und die AOK zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Daraufhin legte die Kasse Revision ein.

Ambulante Leistungen auch der einfachsten Behandlungspflege hätten die Kassen an jedem Ort zu er­bringen, der dazu geeignet sei, sofern kein Anspruch auf Erbringung durch die Einrichtung selbst be­stehe, führte der Senat als höchste Instanz nun aus.

Diese Leistungen könnten Versicherte auch dann beanspruchen, wenn sie zugleich ambulante Pflege­leistungen im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung bezögen. Dies gelte auch dann, wenn mehrere Pflegeversicherte Leistungen der häuslichen Pflegehilfe gemeinsam in Anspruch nähmen.

dpa

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