Krankenkassen verzeichnen leichtes Defizit im ersten Quartal

Berlin – Die 96 Krankenkassen haben in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres ein leichtes Defizit in Höhe von 162 Millionen Euro hinnehmen müssen. Das liegt allerdings nicht nur an den gestiegenen Mehrausgaben, sondern auch am Gesetzgeber.
Dieser hatte die Krankenkassen dieses Jahr verpflichtet, insgesamt 2,5 Milliarden Euro – also je Quartal etwas mehr als 600 Millionen Euro – ihres Vermögens an den Gesundheitsfonds abzuführen. Ziel war es, die Zusatzbeitragssätze zu stabilisieren.
Mit dem Finanzstabilisierungsgesetz sei es gelungen, den Krankenkassen in einer prekären Finanzlage zu Beginn der Legislaturperiode zu helfen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Kassen würden nun für das erste Quartal ein fast ausgeglichenes Ergebnis ausweisen. „Unser Ziel bleibt weiterhin, ein hohes Defizit der Kassen zu verhindern, gleichzeitig aber auch die Versicherten nicht über Gebühr zu belasten.“
Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen den Daten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zufolge, die heute vorgelegt worden sind, zum Quartalsende rund 10,1 Milliarden Euro. Dies entspricht 0,4 Monatsausgaben und somit dem Zweifachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve in Höhe von 0,2 Monatsausgaben.
Den Einnahmen der Kassen in Höhe von 75,5 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 75,7 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 1,1 Prozent einen Zuwachs von 4,6 Prozent. Für den Anstieg dürfte dem Ministerium zufolge der Zuzug von Ukrainern verantwortlich sein, die einen Anspruch haben, direkt in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag Ende März mit 1,5 Prozent geringfügig unterhalb des Ende Oktober 2022 für das Jahr 2023 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,6 Prozent.
Wie in den meisten Quartalen sieht die Finanzlage nach Kassenarten unterschiedlich aus. Zwischen Januar und Ende März fuhren die Betriebskrankenkassen ein Defizit von 74 Millionen Euro ein, die Knappschaft von 71 Millionen Euro, die Ortskrankenkassen von 57 Millionen Euro und die Ersatzkassen von 38 Millionen Euro. Die Innungskrankenkassen erzielten hingegen einen Überschuss in Höhe von 66 Millionen Euro.
In Bezug auf die Kosten verzeichneten die Kassen zum Beispiel deutliche Mehrausgaben bei den Krankenhausbehandlungen (+ 7,7 Prozent). Insbesondere die Pflegepersonalkosten seien dabei mit rund 14 Prozent erneut äußerst dynamisch gestiegen, wie es hieß.
Hintergrund ist, dass mit zunehmenden Abschlüssen für Pflegebudgets der vergangenen Jahre zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern in vermehrtem Umfang die Kosten für Pflegepersonal aus den vergangenen Jahren von den Krankenkassen ausbezahlt werden.
Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen unterdurchschnittlich um 2,7 Prozent. Dabei habe insbesondere die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehene Erhöhung der gesetzlichen Rabatte pharmazeutischer Unternehmer die zuletzt hohe Ausgabendynamik im Arzneimittelbereich gedmäpft, schreibt das Ministerium.
Die Ausgaben für ambulant ärztliche Behandlungen sind im 1. Quartal um 1,6 Prozent gestiegen. Bei der Interpretation der Veränderungsrate sei zu berücksichtigen, dass die Buchungen im ärztlichen Bereich von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten für den betrachteten Zeitraum noch nicht oder nur teilweise vorliegen, erinnert das BMG.
Stark gestiegen sind die Ausgaben im Bereich der Schutzimpfungen (15,2 Prozent) sowie bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (11,5 Prozent). Letztere wiesen nach den pandemiebedingten Einbrüchen der vergangenen Jahre schon 2022 eine überdurchschnittliche Dynamik auf.
Endgültige Jahresrechnungsergebnisse für 2022
Nach den endgültigen Jahresrechnungsergebnissen für 2022 erzielten die Krankenkassen im vergangenen Jahr einen Überschuss von rund 385 Millionen Euro.
Damit fällt der Überschuss etwas geringer aus als noch in den vorläufigen Rechnungsergebnissen für 2022 ausgewiesen. Ursächlich sind insbesondere die von den Krankenkassen gebuchten zusätzlichen Aufwendungen zur Finanzierung der Kosten des Pflegebudgets im Krankenhausbereich.
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