Politik

Kritik an geplanten Schließungen von Notfallpraxen in Baden-Württemberg

  • Dienstag, 15. Oktober 2024
/picture alliance, Bernd Weißbrod
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Stuttgart – Die geplante Schließung weiterer Notfallpraxen in Baden-Württemberg löst nun auch innerhalb der Landesregierung massive Kritik aus. „Ein weiteres Kaputtsparen und eine weitere Verschlechterung der medizinischen Versorgung des ländlichen Raums ist für mich indiskutabel und nicht hinnehmbar“, sagte CDU-Minister Peter Hauk, der für den ländlichen Raum zuständig ist.

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) will Medienberichten zufolge die Zahl der Not­fallpraxen im Südwesten weiter verringern. Demnach geht es um 17 weitere Standorte. Acht Praxen hatte die KVBW bereits im Laufe des Jahres dauerhaft geschlossen.

Demnach soll künftig die Regelung gelten, dass mindestens 95 Prozent der Menschen im Südwesten inner­halb von 30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen können. Alle anderen sollen maximal 45 Minuten fah­ren müssen.

Die Pläne würden unweigerlich zu einer Überlastung der Notfallstrukturen in den Kliniken führen, kritisierte Hauk. Bereits heute sei die ungenügende hausärztliche Notfallversorgung auf dem Land besorgniserregend. Der Minister befürchtet, dass viele Patienten künftig nicht mehr zur dann weiter entfernten Notfallpraxis fahren, sondern in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses gehen.

„Nach der Krankenhausreform wird der ländliche Raum nun einmal mehr massiv bei der medizinischen Ver­sorgung benachteiligt“, sagte Hauk. Die KVBW müsse ihren Versorgungsauftrag auch auf dem Land wahr­nehmen. Mit der geplanten Schließung werde dies infrage gestellt. „Die Belastungsgrenze ist erreicht“, sagte Hauk.

Von seinem Ministerkollegen, Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne), forderte Hauk ein Einschreiten. Lucha solle die Aufsicht über die KVBW wahrnehmen und diese dazu anhalten, die Standorte der Notfallpra­xen aufrechtzuerhalten. „Wenn der Versorgungsauftrag in der Obliegenheit einer Körperschaft zu massiven Benachteiligungen des ländlichen Raums führt, stellt sich für mich die Frage, ob dieser nicht doch besser beim Land selbst aufgehoben wäre“, sagte Hauk.

Wegen eines Gerichtsurteils hatte die KVBW im Oktober vergangenen Jahres angekündigt, keine Poolärzte in den Notfallpraxen mehr einzusetzen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst neu konzeptionieren zu wollen.

Nach Angaben der KVBW hatten diese etwa 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen freiwillig über­nommen. Mit dem Argument, dass deren Wegfall nicht kompensiert werden könne, schränkte die KVBW das Angebot der Notfallpraxen zunächst deutlich ein.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst hilft weiter, wenn der Hausarzt nicht geöffnet hat – etwa bei einer schweren Erkältung, starken Bauchschmerzen oder einer kleinen Schnittwunde. Erreichbar ist der Dienst unter der Nummer 116117.

dpa

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