Politik

Landarztprämie in Bayern wird gut angenommen

  • Dienstag, 16. Februar 2021

München – Die neue bayerische Landarztprämie stößt auf große Resonanz. Nach dem Start im Januar sind im Augenblick rund 100 Anträge darauf eingegangen, 13 Praxen haben positive Entscheide erhal­ten, die übrigen 87 sind noch in der Bearbeitung. Darauf hat jetzt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hingewiesen.

„Eine gute und hochwertige ärztliche Versorgung in allen Teilen Bayerns ist für mich ein zentrales Anlie­gen. Die Coronapandemie zeigt sehr deutlich, wie wichtig dieses Ziel ist. Die Menschen brauchen mög­lichst kurze Wege zu der Praxis ihres Vertrauens“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Er betonte, grundsätzlich sei für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung die Kassenärztliche Ver­ei­nigung (KV) Bayerns zuständig. „Die bayerische Staatsregierung trägt mit der Landarztprämie aber eben­falls ihren Teil zu einer guten Versorgung der Menschen in Bayern bei. Wir haben früh erkannt, wo Hand­lungsbedarf besteht“, so der Minister.

Mit dem Vorgängerprogramm der Landarztprämie hat das Gesundheitsministerium seit 2012 insgesamt 752 Praxisgründungen und Filialbildungen im ländlichen Raum unterstützt. Darunter waren unter ande­rem 555 Hausärzte und 112 Psychotherapeuten.

Die Landarztprämie unterstützt die Niederlassung von Haus- und Fachärzten der allgemeinen fachärzt­lichen Versorgung sowie von Kinder- und Jugendpsychiatern einmalig mit bis zu 60.000 Euro.

Psychotherapeuten erhalten eine einmalige Förderung von maximal 20.000 Euro. Voraussetzung ist, dass sich die Ärzte in Gemeinden niederlassen, die nicht mehr als 20.000 Einwohner haben und nach der Be­darfsplanung der KV Bayerns nicht überversorgt sind. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern.

Auch bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren kann die Landarztprämie einmalig bean­tragt werden. In Ausnahmefällen ist laut dem Ministerium auch die Unterstützung von Praxisnachfolgen in überver­sorgten Planungsbereichen möglich, zum Beispiel, wenn das Bayerische Landesamt für Ge­sundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ein schwerwiegendes lokales Versorgungsdefizit in einer Region feststellt.

hil

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