Politik

Landesbasisfallwert steigt in Baden-Württemberg

  • Dienstag, 9. März 2021

Stuttgart – Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft (BWKG) in Baden-Württemberg haben sich zum 1. März 2021 auf eine Anhebung des Landesbasisfallwerts um 2,1 Prozent auf 3.750,41 Euro geeinigt. Das teilten beide Seiten jetzt mit. Um die ersten beiden Monate des Jahres vor Umsetzung der Erhöhung zu kompensieren, bezahlen die Krankenkassen ab dem 1. März bis zum Jahresende einen Betrag in Höhe von 3.763 Euro.

Auf dem LBFW beruhen die Diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG). Diese bilden mit Zu- und Ab­schlä­gen die Grundlage für die Abrechnung der somatischen Krankenhäuser. Die Krankenkassen zahlen damit durchschnittlich deutlich mehr Geld pro stationärer Behandlung an die somatischen Krankenhäu­ser als 2020.

Über den Landesbasisfallwert stellen die Kassen den Kliniken 2021 mehr als sieben Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Kosten für Pflegepersonal, die die Krankenkassen den Kliniken seit dem Jahr 2020 vollständig erstatten. Dafür werden mindestens weitere 1,9 Milliarden Euro pro Jahr zur Zahlung kommen. Über weitere Entgelte und Zuschläge werden 900 Millionen Euro erlöst. Insgesamt liegt die Vergütung für die somatischen Krankenhäuser in Baden-Württemberg bei fast zehn Milliarden Euro.

„Seit Frühjahr 2020 stellt die Coronapandemie das Gesundheitswesen vor immer neue Herausforde­run­gen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind. Vor diesem Hintergrund hätten die Verhandlungspartner einen für alle Beteiligten auskömmlichen Kompromiss in herausfordernden Zeiten gefunden.


„Die Krankenhäuser geben den Menschen im Land gerade in der Pandemie Sicherheit, weil sie alles da­für tun, die medizinische Versorgung bestmöglich sicherzustellen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg.

Damit das gelingen könne, müssten die Kliniken ihrerseits wirtschaftlich abgesichert sein. Mit der vor­liegenden Vereinbarung leisteten Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft im Rahmen ihrer gesetz­lich vorgegebenen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag dazu.

may/EB

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