Landespflegekammer in Nordrhein-Westfalen geht an den Start

Düsseldorf – Die Errichtung einer Pflegekammer für die professionellen Pflegekräfte in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist einen großen Schritt vorangekommen.
Mit der erstmaligen Wahl der Kammerversammlung, des Parlaments der Pflegenden, ist der offizielle Startschuss für das neue Selbstverwaltungsorgan gefallen. Alle Pflegefachpersonen an Rhein und Ruhr gehören künftig erstmals einem berufsständischen Selbstverwaltungsorgan an.
98.534 Pflegekräfte waren wahlberechtigt, wie die Pflegekammer heute in Düsseldorf mitteilte. Rund 21.800 Pflegefachpersonen oder 22 Prozent beteiligten sich an der Wahl für die 60 Mitglieder der Kammerversammlung. Insgesamt gibt es in NRW geschätzte 200.000 Pflegekräfte.
Die gewählten Vertreter haben nun zwei Wochen Zeit, ihre Wahl anzunehmen. Die vorgesehene Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung ist für den 16. und 17. Dezember terminiert. Die Wahl des Vorstands wird im Januar 2023 erfolgen.
Nach Vorbild von Ärzte- oder Rechtsanwaltskammern sollen die Pflegekammern die Belange des Berufes organisieren und die Interessen der Pflegekräfte gegenüber Politik, Gesundheitswesen und Gesellschaft vertreten. Pflegekammern sind unter anderem deshalb umstritten, da alle professionell Pflegenden Pflichtmitglieder werden und Beiträge zahlen müssen.
In NRW hat das Land die Finanzierung der Kammer bis 2027 zugesichert; ob und in welcher Höhe Beiträge erhoben werden, entscheidet die Kammerversammlung.
In Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten sich die Pflegenden bei Mitgliederbefragungen gegen den Fortbestand der bereits bestehenden Kammern ausgesprochen. Derzeit arbeitet lediglich eine Pflegekammer in Rheinland-Pfalz. Außerdem gibt es die Bundespflegekammer in Berlin.
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