Laumann warnt vor Scheitern der Krankenhausreform

Berlin – Die Krankenhausreform werde scheitern, wenn nicht auf die Anliegen der Länder eingegangen wird. Davor warnte heute Nordrhein-Westfalens (NRW) Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Insbesondere, so Laumann weiter, müssten die Auswirkungen des geplanten neuen Finanzierungssystems klar sein. „Die Katze im Sack kaufen, geht in dieser Frage nicht.“ Nach seiner Einschätzung müsse und werde dieser Aspekt auch die Bundestagsabgeordneten interessieren.
Zwar ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, allerdings könnten die Bundesländer das Gesetz durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses blockieren und das geplante Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 verzögern – so wie es im vergangenen November beim Ringen um das Krankenhaustransparenzgesetz der Fall gewesen ist. Mehrere Gesundheitsministerinnen und -minister haben sich bereits in diese Richtung geäußert.
Zur noch laufenden Umsetzung der neuen NRW-Krankenhausplanung sagte Laumann, diese stelle ein solides Fundament für die zukünftige stationäre Versorgung in Nordrhein-Westfalen dar. Man habe dabei auf Konsens statt auf Konfrontation gesetzt und gemeinsam mit den Partnern aus dem Gesundheitswesen in einem mehrjährigen Prozess eine Planungssystematik erstellt.
„Ich kann den Regierungen auf Bundes- und Länderebene auf jeden Fall empfehlen, den gleichen Weg zu gehen. Das nordrhein-westfälische Modell kann bundesweit 1:1 umgesetzt werden und eine weitreichende Reformwirkung entfalten. Unsere Planung lässt den zuständigen Behörden die nötige Beinfreiheit und den nötigen Spielraum für Lösungen, die zu einer gewachsenen Krankenhauslandschaft passen, und belässt die verfassungsrechtlich zugewiesene Planungshoheit bei den Ländern“, betonte Laumann.
Laumann sagte, mit der bundesweit erstmaligen Einführung von Leistungsgruppen stelle man klare Qualitätsvorgaben und den tatsächlichen Bedarf in den Mittelpunkt – zugleich baue man Doppelstrukturen ab. Obwohl die daraus folgenden Konzentrationsprozesse für die Krankenhäuser „nicht einfach“ seien, gestalteten diese den Prozess mit. So etwas könne nicht im politischen Alleingang, sondern nur mit der Expertise vor Ort und der gemeinsamen Erarbeitung alle betroffenen Akteure gelingen.
Ingo Morell, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, stimmte dem zu. Aus seiner Sicht liefert die NRW-Krankenhausplanung eine „wirksame und bürokratiearme Blaupause“. Zwar werde die NRW-Krankenhausplanung zu durchaus schmerzhaften Einschnitten für viele Krankenhäuser führen, diese seien bereits „fleißig am Rechnen“ um die „erheblichen“ Auswirkungen auf die Umsätze zu analysieren, dass eine Strukturreform mit Konsequenzen einher geht, sei aber klar gewesen.
Stimmen, die die Ernsthaftigkeit der NRW-Reform und die Auswirkungen auf die Strukturen infrage stellten, hielt Morell entgegen, man habe eine verfassungskonforme Lösung gefunden, die stationäre Versorgung langfristig zu sichern. Auch bräuchten sich die, wie er ausdrücklich betonte, praxistauglichen Qualitätsvorgaben in NRW „nicht zu verstecken“. Über Konzentration und Spezialisierung werde man eine spürbare Veränderung in der Krankenhauslandschaft schaffen.
„Die Reform der Krankenhausstrukturen auf Bundesebene sollte dem Modell in NRW folgen und sich auf das Wesentliche konzentrieren: auf eine sinnvolle Bündelung der medizinischen Expertise durch Spezialisierung, intelligente Formen der Zusammenarbeit zwischen den Häusern und eine hochwertige Versorgung in der Fläche“, forderte Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, für die Krankenkassen.
Nach Einschätzung von Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, sind die Leistungsgruppen des Krankenhausplanes NRW durch eine klare Definition unter Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildungsordnung, medizinisch fundierte Qualitätskriterien sowie sachliche Auswahlkriterien gekennzeichnet. „Das fehlt noch bei den Leistungsgruppen des KHVVG.“
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