Politik

Lauterbach will Geburtshilfe in Krankenhäusern um 240 Millionen Euro stärken

  • Montag, 7. November 2022
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). /dpa, Kay Nietfeld
/dpa, Kay Nietfeld

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Geburtshilfe im Krankenhaus in den kommenden beiden Jahren mit 240 Millionen Euro stärken und damit eine flächendeckende Versorgung sichern. Mit dem Geld sollen die Kliniken jenseits des Systems der Fallpauschalen unterstützt werden. Die Bundesmittel sollen als „leistungsunabhängige und zusätzliche“ Mittel gezahlt werden.

Wie aus einem Änderungsantrag für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hervorgeht, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, soll das Geld nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt werden.

Nordrhein-Westfalen bekäme damit in beiden Jahren jeweils etwa 25,3 Millionen Euro, Bayern 18,7 Millionen, Baden-Württemberg 15,6 Millionen, Niedersachsen 11,3 Millionen, Berlin 6,2 Millionen, Thüringen 3,2, Ham­burg 3,1 und Bremen 1,1 Millionen. Die Länder können die entsprechenden Finanzmittel noch weiter aufsto­cken. Die benötigten Gelder dafür werden der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen.

Die Krankenhausplanungsbehörden der Länder sollen bestimmen, welche Kliniken von den zusätzlichen Bun­desmitteln profitieren. Dabei sollen die Geburtenzahl berücksichtigt werden, sowie der Anteil an vaginalen Geburten.

Damit soll ausgeschlossen werden, „dass Krankenhäuser mit einem hohen Anteil vaginaler Geburten gegen­über Kranken­häu­sern, die einen überdurchschnittlichen Anteil an primären Kaiserschnittgeburten aufweisen, benachteiligt werden“, heißt es in der Antragsbegründung.

Ebenso sollen die Länder auf die Verteilung der Krankenhäuser zwischen Stadt und Land achten: In Ballungs­zent­ren sollen die Fördermittel an die Häuser gehen, die bereits eine „relevante Geburtenzahl“ haben, in ländlichen Regionen „hingegen kann es sinnvoll sein, Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen mit einer geringen Anzahl von Frauen im gebärfähigem Alter zu unterstützen“.

Zudem gibt der Bund bundesgesetzliche Vorgaben, wie die Mittel zu verteilen sind. Dabei sollen Kranken­häu­ser „insbesondere berücksichtigt werden, die neben einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder einer Fach­ab­teilung für Gynäkologie und Geburtshilfe auch eine Fachabteilung für Pädiatrie oder Neonatologie vorhalten“, heißt es in der Antragsbegründung.

„Die Regierungskommission für modernere und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sieht es aus Quali­tätsgründen als sinnvoll an, wenn Strukturen von geburtshilflichen Abteilungen unter einem Dach mit einer pädiatrischen Abteilung sind", heißt es weiter.

Das Bundesgesundheitsministerium will von den Ländern für beide Förderjahre jeweils einen Bericht über die Kriterien der Förderungen der einzelnen Häuser erhalten.

Der Änderungsantrag soll im Zuge des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) eingebracht werden, zu dem in dieser Woche Expertinnen und Experten im Gesundheitsausschuss befragt werden.

bee/kna

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