Politik

Leistungsgruppen­ausschuss wird beim Gemeinsamen Bundesausschuss eingerichtet

  • Donnerstag, 9. Januar 2025
/Curioso.Photography, stock.adobe.com
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Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in mehreren Schreiben Akteure im Gesund­heits­­­system aufgerufen, zeitnah einen Ausschuss für die geplanten Leistungsgruppen zu bilden. In einem ersten Schritt solle eine entsprechende Geschäftsstelle beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein­gerichtet wer­den, betonte Lauterbach. Die Stelle ist bereits errichtet, erklärte der G-BA auf Nachfrage.

Viel Zeit für die Einrichtung des neuen Gremiums bleibt nicht, denn: „Es ist eine zügige Arbeitsweise des Leis­tungsgruppen-Ausschusses erforderlich, da die Rechtsverordnung erstmals bis zum 31. März 2025 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 zu erlassen ist“, erklärte Lauterbach in den Briefen, die dem Deutschen Ärzteblatt vor­liegen. Bereits ab Januar 2025 soll der Ausschuss mindestens monatlich tagen.

Zur Erklärung: Mit dem Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am 12. De­zember wird die Krankenhausreform nach und nach umgesetzt. Vor allem die Bundesländer sind in diesem und im kommenden Jahr am Zug, die sogenannten Leistungsgruppen den Kliniken zuzuteilen.

Diese Gruppen sollen künftig bundeseinheitlich Strukturvorgaben zu Personal und technischer Ausstattung in den Kliniken definieren. Nur Krankenhäuser, die Leistungsgruppen zugeordnet bekommen, dürfen künftig ent­sprechende Leistungen und Behandlungen durchführen. Ziel ist es, die Behandlungsqualität im stationären Bereich zu verbessern.

Eine erste Definition von 65 Leistungsgruppen ist im KHVVG bereits enthalten. Allerdings sieht das Gesetz eine stetige Weiterentwicklung der Leistungsgruppen vor. Zudem sollen die Kriterien der 65 Leistungs­gruppen per Rechtsverordnung noch genauer definiert werden.

Empfehlungen zu den Inhalten dieser Rechtsverordnungen soll ein sogenannter Leistungs­gruppenausschuss erarbeiten. Dieser soll dem KHVVG zufolge beim G-BA eingerichtet werden.

Die Geschäftsstelle beim G-BA sei errichtet und arbeitsfähig, erklärte eine G-BA-Sprecherin auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes. Vorläufig sei sie mit Mitarbeitenden des G-BA besetzt, bis der Leistungs­gruppenaus­schuss den Personalbedarf festgelegt habe und dieser im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministe­rium im Haushalt des G-BA eingestellt sei.

Danach könne die gegebenenfalls notwendige externe Personal­akquise erfolgen. Ein Termin für die konstitu­ierende Sitzung des Ausschusses stehe noch nicht fest, erklärte die Sprecherin weiter. Die Koordination für einen möglichst kurzfristigen Termin laufe gerade.

Der Ausschuss soll dem KHVVG zufolge in gleicher Zahl mit Vertretern des GKV-Spitzenverbands­ einerseits und Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Bundesärzte­kammer (BÄK), der Hochschulmedizin und der Berufsorganisationen der Pflegeberufe andererseits besetzt sein. Bund und Länder sollen gemeinsam den Vorsitz des Gremiums führen.

Wie viele Personen die jeweiligen Organisationen entsenden dürfen, soll noch festgelegt werden, schreibt Lauterbach in den Briefen. Beratend können zudem Patientenorganisationen sowie der Medizinische Dienst Bund (MD) teilnehmen. Der Ausschuss kann weiter sachverständige Personen zur Beratung hinzuziehen.

cmk

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