Politik

Lungenkrebsfrüherkennung bei starken Rauchern soll Kassenleistung werden

  • Mittwoch, 18. Juni 2025
/G-BA
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Berlin – Langjährige starke Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren sollen künftig alle zwölf Monate eine Untersuchung der Lunge mittels Niedrigdosis-Computertomografie (NDCT) wahrnehmen können. Diese Lungenkrebsfrüherkennung als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Das neue Screeningangebot kann voraussichtlich ab April 2026 in die Versorgung kommen, wenn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Beschluss nicht beanstandet und auch die Versicherteninformation vorliegt.

Vom Screening profitieren können dem G-BA zufolge gesetzlich Versicherte, die mindestens 25 Jahre geraucht haben. Der Zigarettenkonsum muss noch andauern oder der Ausstieg darf nicht länger als zehn Jahre her sein.

Der Umfang des Konsums muss rechnerisch mindestens 15 Packungsjahre ergeben. Beispielsweise entspricht das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang einem Packungsjahr.

Ziel ist es dem G-BA zufolge, eine Krebserkrankung frühzeitig zu erkennen, zeitnah die Behandlung zu ermöglichen und so die Überlebenschancen der Betroffenen zu erhöhen.

Stefan Sauerland vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) schätzt, dass die Kriterien auf zwei Millionen Menschen in Deutschland zutreffen.

Wenn alle zur Lungenkrebsfrüherkennung gehen würden, könnten dem Arzt zufolge in Deutschland bis zu 1.000 Krebstodesfälle pro Jahr verhindert werden. Jedes Jahr erkranken nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) rund 56.500 Menschen in Deutschland an Lungenkrebs.

Der G-BA wies heute auch auf die Maßnahmen zur Qualitätssicherung hin. „Um den medizinischen Nutzen des Screenings sicherzustellen, sind strenge qualitätssichernde Anforderungen vorgesehen“, sagte Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

So gebe es etwa besondere Qualifikationen für die teilnehmenden Radiologen und für die Zweitbefundung bei kontroll- und abklärungsbedürftigen Befunden. Denn falsch-positive Befunde können nach Aussagen von van Treeck zu unnötigen Zusatzuntersuchungen führen.

„Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Tumore entdeckt werden, die bei der Person gar keine Beschwerden verursacht hätten. Solche sogenannten Überdiagnosen können zu Behandlungen führen, die unnötig sind“, erklärte van Treeck.

Um die Sterblichkeit der Erkrankten zu reduzieren, wäre ein Rauchstopp aus seiner Sicht „die beste Medizin“. „Es ist daher wichtig, dass der Arzt oder die Ärztin beim Gespräch über die Lungenkrebsfrüherkennung die noch aktiven Raucherinnen und Raucher auch über die verschiedenen Möglichkeiten zur Tabakentwöhnung informiert.“

dpa/EB

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