Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen fällt in Baden-Württemberg

Stuttgart – Ab Februar müssen die Beschäftigten in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg keine Masken mehr tragen. Eine entsprechende Lockerung sei Teil der kommenden Corona-Verordnung, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums heute.
Für Patienten und Besucher gilt die Maskenpflicht allerdings nach aktuellem Stand auch weiterhin bis zum 7. April. Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) über die teilweise Aufhebung in den Praxen berichtet. Offiziell soll die Corona-Verordnung am kommenden Dienstag beschlossen werden.
Laut Ministerium muss von Februar an auch in Obdachlosenheimen kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Ebenfalls aufgehoben wird die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Das hatte die Landesregierung bereits Mitte Januar mitgeteilt, die Regelung für Praxen dabei aber offengelassen.
Die Coronaregeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig. Sie schreiben unter anderem vor, dass Fahrgäste in Fernzügen und -bussen eine Maske tragen müssen. Die Regeln für den Nahverkehr erlassen die Länder.
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