Maßregelvollzugserweiterungen in Sachsen-Anhalt reichen nicht

Magdeburg – Dem überbelegten Maßregelvollzug für psychisch kranke und suchtkranke Straftäter in Sachsen-Anhalt ist aus Sicht von Experten allein mit begonnenen Erweiterungsbauten nicht geholfen.
„Die Lösung kann – wenn auch eine Entlastung der aktuell nicht akzeptablen Belegungssituation dringend erforderlich ist – nicht in der permanenten baulichen Erweiterung liegen“, heißt es im jüngsten Bericht des Psychiatrieausschusses, der heute dem Landtagspräsidenten Gunnar Schellenberger übergeben wurde.
Problematisch sei vor allem, dass die Patienten sehr lange im Maßregelvollzug bleiben und die Dauer bislang nicht verkürzt werden konnte. Bei den Verweildauern liege Sachsen-Anhalt bundesweit mit an der Spitze. Nötig sei eine Neuaufstellung des Maßregelvollzugs mit dem Ziel einer deutlichen Verringerung der durchschnittlichen Verweildauer.
Für den Ausschuss sei es unverständlich, dass die Dauer etwa angesichts besserer medikamentös zu behandelnder Psychosen nicht schon verkürzt worden sei. In der Allgemeinpsychiatrie betrage die durchschnittliche Behandlungsdauer nur 20 bis 25 Tage im Vergleich zu durchschnittlich mehr als 10 Jahren im Maßregelvollzug.
Derzeit haben die Maßregelvollzugseinrichtungen im Land 443 Plätze, waren Anfang des Jahres aber mit mehr als 500 Patienten belegt. In Uchtspringe samt Außenstelle Lochow und in Bernburg sind Erweiterungen begonnen worden. Das Land stellt rund 100 Millionen Euro zur Verfügung, wie es hieß.
Nach den Planzahlen sollten letztendlich 633 Plätze zur Verfügung stehen. Das Sozialministerium gehe in einer groben Hochrechnung davon aus, dass im Jahr 2026 bereits 670 Plätze benötigt werden könnten.
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