Politik

Mecklenburg-Vor­pommern tritt Initiative zur Änderung des Transplantations­gesetzes bei

  • Dienstag, 28. Mai 2024
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Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird Mitantragsteller eines Gesetzesentwurfs zur Änderung des Trans­plantationsgesetzes hin zur Widerspruchslösung. Dies hat das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung be­schlossen. Auf Initiative Nordrhein-Westfalens planen mehrere Länder am 14. Juni eine entsprechende Initia­tive in den Bundesrat einzubringen.

„Wir wollen damit einen erneuten Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz nehmen“, begründete Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) die Entscheidung. „Das wäre ein Paradig­menwechsel und eine große Chance, um mehr potentielle Organspenderinnen und Spender gewinnen zu können.“

Das am 1. März 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organ­spen­de habe bisher keine signifikanten Verbesserungen erbracht, betonte Drese. Ziel des Gesetzes war es, die stets widerrufbare persönliche Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Auf­klärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.

„In Deutschland gibt es aber weiterhin einen signifikanten Organmangel. Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung oder Linderung eines schweren Leidens. Viele Menschen, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, versterben während der Wartezeit. Organspenden retten Menschenleben“, so Drese.

Die Landesregierung will gemeinsam mit anderen Bundesländern mit dem Gesetzentwurf für die Einführung der Widerspruchslösung eine Diskussion in der Bevölkerung, Politik und Fachöffentlichkeit anstoßen. „Umfra­gen zeigen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung dafür groß ist“, betonte die Ministerin.

In der Praxis würde es nach Ansicht von Drese zu einer anderen psychologischen Ausgangssituation beim Gespräch der behandelnden Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Transplantationsbeauftragten mit den Angehörigen führen. Diese würden davon entlastet, in einer Ausnahmesituation eine Entscheidung für die sterbende Person zu treffen.

EB/aha

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