Mehr Geld für Sachsen-Anhalts Krankenhäuser

Magdeburg – Der Landesbasisfallwert (LBFW) für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt steigt im laufenden Jahr auf 4.385,06 Euro. Das sind 183,30 Euro mehr als im vergangenen Jahr. Das teilten heute die Krankenhausgesellschaft und die Verbände der Krankenkassen in dem Bundesland mit.
Demnach stehen den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt voraussichtlich etwa 82,5 Millionen Euro mehr als im Jahr 2024 für die Behandlung von Patienten zur Verfügung. Da sich die Auswirkungen der Krankenhausreform derzeit noch nicht vollständig abschätzen lassen, gehen Kassen und Kliniken davon aus, dass es eine weitere Anpassung geben könnte.
Trotz unterschiedlicher finanzieller Ausgangsbedingungen hätten beide Seiten einen tragfähigen Kompromiss erzielt, der den Versicherten in Sachsen-Anhalt eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung gewährleiste, hieß es von beiden Seiten. Die Mittel seien zweckgebunden für die medizinische Versorgung der Patienten. Für Investitionen sei weiterhin das Land zuständig.
Der LBFW bildet die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Preise, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann.
Anhand der erwarteten Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die Betriebskosten zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu kalkulieren.
In Sachsen-Anhalt werden in 44 Plankrankenhäusern mehr als 495.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr stationär behandelt. Diesen Behandlungsfällen liegt auf Basis des vereinbarten Landesbasisfallwertes 2025 ein Landesbudget (exklusive Psychiatrie und Pflegebudget) von rund 1,973 Milliarden Euro zu Grunde. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat die Vereinbarung genehmigt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: