Mehr Warnung per App: Neue Vorsorgestrategie vorgelegt

Berlin – Der Bund will die Bevölkerung künftig besser vor Extremwetterereignissen warnen. Das geht aus der neuen Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung hervor, die heute im Kabinett verabschiedet werden soll. Sie legt erstmals messbare und damit verbindlichere Ziele für den Umgang mit Ereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser fest, die durch den Klimawandel immer häufiger und heftiger werden.
„Erstmals legen wir messbare Ziele und Indikatoren fest, um künftig die Fortschritte beim Umgang mit Klimafolgen wie zunehmender Hitze und Starkregen transparent zu machen und nachsteuern zu können“, erklärte dazu Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Sie sprach von einem „letzten Baustein“ für ein Update der Klimaanpassung in Deutschland.
Ziel ist es demnach, Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur in Deutschland „klimafest“ zu gestalten. Die Strategie benennt dafür 33 Ziele und über 180 Maßnahmen für die Vorsorge vor Extremereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser. Diese dürften im Zuge des Klimawandels häufiger und heftiger werden, heißt es zur Begründung.
Mit der Vorlage der Strategie setzt die Bundesregierung eine Vorgabe aus dem Bundesklimaanpassungsgesetz von 2023 um. „Damit schaffen wir den Einstieg in ein dynamisches Klimaanpassungsmanagement“, erklärte Lemke. Jetzt gehe es darum, die Strategie entschlossen umzusetzen, damit sie „ihre Wirkung für den Schutz der Menschen in Deutschland und unseren wirtschaftlichen Wohlstand entfalten kann“.
Die Strategie soll künftig alle vier Jahre aktualisiert werden. Die meisten Ziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050. Sie betreffen unterschiedliche Bereiche wie Infrastruktur, Landnutzung, menschliche Gesundheit und Pflege, Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz sowie Wassermanagement und Wirtschaft.
Weitere Schritte waren ein Sofortprogramm 2022 und Bund-Länder-Vereinbarungen zur gemeinsamen dauerhaften Finanzierung von Klimaanpassung für Kommunen. Unter den geplanten Maßnahmen sind die stärkere Begrünung von Städten und die Stärkung von Resilienz in der Landwirtschaft.
Bis 2030 sollen auch für 80 Prozent der von den Ländern im Rahmen des bundesweiten Klimaanpassungsgesetzes dazu verpflichteten Gemeinden und Landkreise Klimaanpassungskonzepte vorliegen. Dies wird vom Bund finanziell sowie durch Beratungsangebote gefördert.
Ein Überblick über die wichtigsten Punkte
Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 war die Bilanz verheerend. Mindestens 135 Menschen starben, Tausende verloren ihr Hab und Gut. Schon nach kurzer Zeit war klar: Viele haben sich nicht in Sicherheit gebracht, weil sie nicht rechtzeitig vor den Fluten gewarnt worden waren.
Ein Versagen, das sich nach dem Willen der Bundesregierung nicht wiederholen soll: Bis 2030 will der Bund die Warnsysteme im Falle von Extremwetter deutlich ausbauen und ihre Reichweite erhöhen. Trotz bereits bestehender Vorkehrungen – wie etwa Warnungen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder Sirenen – gebe es immer noch „Lücken in der technischen Übermittlung von Warnmeldungen“, wie es im Strategiepapier heißt.
Deshalb soll unter anderem die Zahl der Nutzer der bundesweiten Warn-App NINA bis Ende des Jahrzehnts von aktuell etwa zwölf Millionen auf 16 Millionen Nutzer wachsen. Das wäre ein Anstieg um 30 Prozent – der unter anderem durch mehr Aufklärungskampagnen gelingen soll. Die zentrale Hürde bislang: Die App, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) anbietet, muss von Nutzern aktiv aufs Handy geladen und installiert werden – sonst gibt es keine Warnung.
Grünere Städte gegen extreme Hitze
Um Menschen künftig besser vor extremer Hitze zu schützen und kühlende Orte zu schaffen, sollen die Städte grüner werden. In der Nähe von Wohn- und Arbeitsorten soll die Bevölkerung diese Grünflächen „in einer fußläufig leicht zu bewältigenden Distanz“ erreichen können, wie es im Papier heißt.
Diese Erreichbarkeit von Grünflächen soll bis 2030 „mindestens stabil“ gehalten werden und für das Stadtgebiet und die Umgebung aller Städte ab 10.000 Einwohnern Pflicht sein. In Gebieten, in denen aufgrund besonderer Hitzegefährdung ein vorrangiger Handlungsbedarf besteht, sollen die Grünflächen nicht nur stabil bleiben, sondern ausgebaut werden.
Daneben will der Bund auch Maßnahmen gegen die Versiegelung von Flächen treffen. Zugebaute und undurchlässige Böden bergen etwa im Falle von Starkregen ein hohes Risiko, weil das Wasser nicht abfließen kann. Deshalb soll der Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag verringert werden. Zum Vergleich: Von 2019 bis 2022 waren in Deutschland laut amtlicher Flächenstatistik des Bundes im Schnitt jeden Tag rund 52 Hektar als Verkehrs- und Siedlungsflächen neu ausgewiesen worden.
Besserer Umgang mit Wasser
Ein effizienter Umgang mit Wasser ist entscheidend für die Anpassung an die Folgen der Klimakrise. In Deutschland haben die verfügbaren Wasserressourcen in den vergangenen Jahren abgenommen. Dem Wassermanagement kommt daher eine immer größere Bedeutung zu. Die neue Strategie legt fest, dass über einen längeren Zeitraum nicht mehr als 20 Prozent der verfügbaren Wassermenge genutzt werden darf.
Dabei habe die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser „oberste Priorität“. Die international anerkannte Schwelle von 20 Prozent liefert einen Anhaltspunkt, ob die Nutzung der Wasserressourcen nachhaltig ist oder Wasserknappheit herrscht. In Deutschland ist sie den Angaben zufolge seit 2007 nicht mehr überschritten worden.
Mehr Sicherheit für Landwirte
Gute Wassermanagementkonzepte sollen auch die Betriebe von Landwirten zukunftssicher machen. Die Strategie legt fest, dass die Erträge der Bauern bis 2030 – und im nächsten Schritt bis 2050 – in Deutschland klimawandelbedingt nicht stärker schwanken dürfen als bisher.
Auch die Widerstandsfähigkeit der Betriebe gegen die Auswirkungen des Klimawandels soll stabil gehalten werden. Dazu soll die finanzielle Förderung von Landwirten so gesteuert werden, dass sie stärker als bisher der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dient.
Deutlich mehr Klimavorsorgekonzepte in den Kommunen
Das Papier sieht außerdem vor, dass bis 2030 in 80 Prozent der Gemeinden, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, Klimaanpassungskonzepte vorlegen müssen.
Eine genaue Anzahl der Kommunen, die einer solchen Pflicht unterliegen, gibt es nach Angaben des Umweltministeriums derzeit nicht. Es sei aber davon auszugehen, dass ein Großteil der Kommunen solche Konzepte vorlegen müsse, heißt es. Schätzungen zufolge haben dies bislang nur etwa zehn bis 15 Prozent der Kommunen und etwa 26 Prozent der Landkreise getan.
Messbarkeit der Ziele und Bedeutung für künftige Bundesregierung
Klimaanpassungsstrategien gibt es bereits seit dem Jahr 2008. Das Klimaanpassungsgesetz sieht vor, dass die neue Anpassungsstrategie alle vier Jahre fortgeschrieben und das Erreichen der Ziele anhand von Indikatoren gemessen wird. Ein möglicher politischer Machtwechsel nach der Bundestagswahl im Februar des kommenden Jahres hat an sich keine Auswirkungen auf diesen Prozess. Die aktuelle Strategie gilt also weiter – auch wenn die nächste federführende Umweltministerin nicht mehr Steffi Lemke heißen sollte.
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