Politik

Mindestens ein Coronaschnelltest pro Woche soll kostenfrei werden

  • Mittwoch, 10. November 2021
/dpa, Annette Riedl
/dpa, Annette Riedl

Berlin – Die Menschen in Deutschland sollen voraussichtlich ab kommender Woche wieder mindestens einen kostenfreien Schnelltest pro Woche auf SARS-CoV-2 machen können. Das geht aus einem Verord­nungsentwurf des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Das aktuelle Infektionsgeschehen mach es erforderlich, „sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel ein­zu­beziehen und damit auch die regelmäßige Inanspruchnahme von Testmöglichkeiten als essentiellen Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bekämpfungsstrategie zu gewährleisten", heißt es darin.

Seit dem 11. Oktober sind Coronatests in Deutschland in der Regel kostenpflichtig. Die neue Verordnung soll kommende Woche in Kraft treten. Ziel sei dabei auch, dass „nicht etwa aus finanziellen Erwä­gungen auf eine Inanspruchnahme verzichtet“ werde.

Auch geimpfte Personen könnten sich mit dem Coronavirus infizieren „und damit eine Gefährdung ins­besondere für vulnerable Personengruppen darstellen“, so der Entwurf. Anbieter können ihre Tätigkeit fortsetzen.

Zusätzlich sollen nur noch Sanitätshäuser oder Drogerien beauftragt werden. Eine Beauftragung weiterer Anbieter soll nicht mehr möglich sein. Hintergrund ist, dass eine erneute unkontrollierte Entstehung von Teststationen verhindert werden soll.

Laut Verordnung rechnet der Bund für jeweils eine Million Testungen mit bis zu acht Millionen Euro für die Leistungen vor Ort und 3,5 Millionen Euro für Sachkosten. Die Regelung soll bis ins Jahr 2022 gelten und deckt sich mit den Plänen, die die drei möglichen künftigen Ampel-Koalitionäre kürzlich vorgestellt hatten.

Weiter sieht dieser „Mantel-Verordnungs-Entwurf" vor, dass alle Krankenhäuser mit Intensivbetten den Impfstatus ihrer Patienten angeben müssen sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung.

Die Kliniken sollen künftig auch dazu verpflichtet werden, täglich sowohl ihre Kapazität an Intensiv­bet­ten als auch die Zahl ihrer Coronapatienten differenziert nach Erwachsenen und Kindern auszuweisen.

dpa/bee

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung