Mindestmenge bei Herztransplantationen liegt ab 2026 bei zehn Operationen pro Jahr

Berlin – Die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben einstimmig eine neue Mindestmenge für Herztransplantationen beschlossen. So müssen Kliniken und Zentren, die diese planbare und komplexe Leistung anbieten und ausführen wollen, ab dem Jahr 2026 mindestens zehn Operationen pro Jahr vorweisen. Für die Jahre 2024 und 2025 gelten zunächst keine Mindestmengen in dem Bereich.
Krankenhausträger müssen bis zum 7. August 2025 eine Prognose abgeben, ob diese Menge im folgenden Jahr erreicht werden kann. Dieser Einschätzung müssen die Landesverbände der Krankenkassen zustimmen, die Länder als Aufsichtsbehörde können Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Die Bundesländer, die in dieser Frage im G-BA auch ein Votum abgeben können, haben dies nach Aussagen des unparteiischen G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken nicht getan. „Die Länder geben kein Votum ab, das passt“, kommentierte er.
„Die neue Mindestmenge für Herztransplantationen ist im Interesse der Patientinnen und Patienten. Je größer die Erfahrung der Klinik, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der schwere Eingriff überlebt wird und das Spenderherz seine Funktion aufnimmt“, erklärte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.
„Ich bin mir sicher, dass Strukturanforderungen auch in diesem Bereich die so wichtige Behandlungsroutine nicht ersetzen können“, so Maag weiter. Aus ihrer Sicht ist die Mindestmenge zehn „angemessen, um das Ziel einer Standortkonzentration zu befördern, ohne die flächendeckende Versorgung zu gefährden.“
Nach Angaben des G-BA wurden im vergangenen Jahr in Deutschland 358 Herztransplantationen durchgeführt, allerdings „teilweise in Transplantationszentren, die diese höchst anspruchsvolle Operation nur selten durchführen“.
An 18 Krankenhausstandorten wurden 2022 Herztransplantationen vorgenommen. Der G-BA geht davon aus, dass mit der geplanten Mindestmenge von zehn Operationen mindestens zwölf Krankenhausstandorte verbleiben, die weiterhin diese OP anbieten dürfen.
Damit verlängere sich die Fahrtzeit für Patientinnen und Patienten auf 49 Minuten und die Wegstrecke zur nächsten Klinik auf durchschnittlich 77 Kilometer.
Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, Mindestmengen für planbare Operationen zu benennen, bei denen ein Zusammenhang zwischen Häufigkeit und Qualität der Versorgung besteht. Bislang gibt es neun Mindestmengen, die der G-BA festgelegt hat.
Dazu gehören die komplexen Eingriffe am Organsystem der Bauchspeicheldrüse, die Transplantation von Leber und Niere sowie die Versorgung von Früh- und Reifegeborenen unter 1.250 Gramm. Auch wird künftig eine Mindestmenge bei der chirurgischen Behandlung von Brustkrebs starten.
Die Beratungen für eine Mindestmenge bei Magenkrebs-Operationen wurde in der heutigen Sitzung ebenfalls beschlossen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: