Mindestmengen für Herztransplantationen: Kardiologen und Chirurgen befürworten G-BA-Beschluss

Düsseldorf/Berlin – Die geplante Mindestmengenlösung für Herztransplantationen wird von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) und der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) begrüßt. Die Fachgesellschaften fordern darüber hinaus, die Widerspruchslösung für Organspenden einzuführen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte jüngst die Leistungsmenge für Herztransplantationen als Mindestmenge festgelegt. Demnach sollen nach einer Übergangszeit ab 2026 nur noch Herzen in Kliniken mit mindestens zehn geplanten Eingriffen transplantiert werden.
Nach Einschätzung der DGTHG ist die Einführung einer Mindestmenge für Herztransplantationen der richtige Weg. „Eine Klinik kann noch so gut ausgestattet sein. Am Ende ist der größte Erfolgsfaktor für eine Herztransplantation die Erfahrung interdisziplinärer und spezialisierter Transplantations-Teams“, betonte Volkmar Falk, Präsident der DGTHG.
„Daher macht es zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten absolut Sinn, diesen höchst anspruchsvollen Eingriff und die aufwendige Nachbehandlung nur von den routiniertesten Kolleginnen und Kollegen vornehmen zu lassen.“
Die Fachgesellschaften verweisen darauf, dass in Deutschland mehr als die Hälfte aller Patientinnen und Patienten, die ein neues Herz benötigen, nicht versorgt werden können. Entsprechend sollten die wenigen, verfügbaren Spenderherzen von erfahrenen Fachleuten transplantiert werden.
In anderen Ländern wie Spanien sei die Situation der Organverfügbarkeit weniger dramatisch, weil dort die Widerspruchslösung gelte. „Wenn wir mehr Leben retten wollen, brauchen wir in unserem Land neben anderen Maßnahmen sicherlich auch die Widerspruchslösung“, sagte dazu Holger Thiele, Präsident der DGK.
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