Ministerium prüft Erleichterungen bei Versicherungsnummer für Privatversicherte

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft Erleichterungen bei der Vergabe von Krankenversicherungsnummern (KVNR) an Privatversicherte. Bisher ist dazu ein umständliches Verfahren notwendig, das aus Sicht der privaten Krankenversicherungen (PKV) die flächendeckende Einführung von elektronischen Rezepten (E-Rezepte) und der elektronischen Patientenakte (ePA) behindert.
Aus rechtlichen Gründen dürfen die privaten Versicherungsunternehmen nicht selbstständig KVNR für ihre Kunden anlegen, weshalb sie sie anschreiben und sich ihr Einverständnis dafür holen müssen.
Erst wenn dies geschehen ist, können die Unternehmen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Rentenversicherungsnummer abfragen und diese an die Vertrauensstelle Krankenversicherungsnummer bei der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) weiterleiten. Die ITSG pseudonymisiert die Rentenversicherungsnummer dann und erstellte eine KVNR, die sie wiederum mit dem Pseudonym verknüpft.
Der PKV-Verband kritisiert dieses Vorgehen seit langem und hat bereits im parlamentarischen Verfahren mehrerer Gesetze die Möglichkeit zur Einrichtung der KVNR ohne explizite Zustimmung verlangt, unter anderem in Stellungnahmen zum Digitalgesetz (DigiG), dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) sowie zuletzt zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG).
Dem Vernehmen nach halte die BMG-Leitung die PKV aber seitdem hin, obwohl auf Arbeitsebene seitens des Ministeriums keine Einwände gegen eine Erleichterung der KVNR-Einrichtung bestehen würden. Auf Nachfrage bestätigt das Ministerium nun, sich weiterhin in der Prüfung zu befinden und sie noch nicht abgeschlossen zu haben.
Erneute Aktualität hatte die Frage jüngst erhalten, nachdem der Deutsche Apothekerverband (DAV) in der vergangenen Woche meldete, dass Privatversicherte nun in allen Apotheken E-Rezepte einlösen können. Der DAV und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) hätten die notwendigen technischen Maßnahmen zum Einlösen seit Jahresbeginn parallel zur Hochlaufphase des E-Rezepts eingeleitet, hieß es.
„Auch wenn sich aktuell die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte noch auf einzelne private Kostenträger beschränkt, gehen wir davon aus, dass in den nächsten Monaten alle weiteren privaten Kostenträger ebenfalls das E-Rezept Ihren Versicherten anbieten werden“, erklärte der ADAS-Vorsitzende Gerhard Haas.
Der flächendeckenden Nutzung für Privatversicherte steht nun aus PKV-Sicht das bürokratische KVNR-Verfahren im Weg. Dem BMG ist nach eigenen Angaben erst ein PKV-Unternehmen bekannt, das die Nutzung des E-Rezepts für seine Versicherten ermöglicht. Wie viele Versicherte dieses Angebot nutzen, sei hingegen nicht bekannt, erklärt das Ministerium.
„Die Vergabe der KNVR ist eine Aufgabe der Versicherungsunternehmen“, betonte ein Sprecher und verwies darauf, dass der PKV-Verband mit der Mehrzahl der Krankenhäuser „bereits einen sehr schlanken Prozess zur ad-hoc-Beantragung der KVNR vereinbart“ habe.
Zu eventuellen unterstützenden Maßnahmen oder Details einer möglichen gesetzlichen Regelung wollte sich das Ministerium nicht äußern und verweist darauf, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei.
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