Vermischtes

Elektronisches Rezept für Privatversicherte gestartet

  • Mittwoch, 24. Juli 2024
/picture alliance, Jochen Tack
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Berlin – Privat Krankenversicherte können seit dieser Woche elektronische Verordnungen (E-Rezepte) nutzen. Allerdings gibt es mangels einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) kleinere Unterschiede bei der Funk­tionsweise.

Bisher war die Arzneimittelversorgung über E-Rezepte gesetzlich Versicherten vorbehalten. Das hing nicht zu­letzt auch damit zusammen, dass privat Krankenversicherte in der Regel keine eGK und keine Krankenversi­cher­tennummer (KVNR) haben. Beides kommt bei der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversiche­rung (GKV) zum Einsatz.

Private Krankenversicherungen (PKV) dürfen jedoch aus rechtlichen Gründen nicht selbstständig KVNR für ihre Kunden anlegen. Deshalb müssen sie ihre Versicherten anschreiben und sich deren Einverständnis dafür holen.

Erst dann können die Unternehmen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Rentenversicherungs­nummer abfragen und diese an die Vertrauensstelle Krankenversicherungsnummer bei der Informationstech­nischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) weiterleiten.

Diese pseudonymisiert die Rentenversicherungsnummer dann und erstellte eine KVNR, die sie wiederum mit dem Pseudonym verknüpft. Dem Vernehmen nach sind die Versicherungsunternehmen derzeit dabei, ihre Kunden anzuschreiben und die KVNR-Erstellung durchzuführen. Aktuelle Zahlen zur Abdeckung unter den rund neun Millionen privat Versicherten liegen noch nicht vor.

Bürokratisches Verfahren in der Kritik

Die PKV kritisiert das Verfahren als zu bürokratisch. Es verursache unnötige Kosten und verzögere zudem die flächendeckende Einführung des E-Rezepts sowie der elektronischen Patientenakte (ePA), teil der PKV-Ver­band auf Anfrage mit.

Versicherte würden dadurch wertvolle Zeit verlieren, operative Eingriffe oder die Teilnahme am Modellvor­ha­ben Genomsequenzierung könnten sich verzögern. Insbesondere bei der Einsetzung von Implantaten könne das erheblich sein, wenn diese meldepflichtig sind und deshalb eine gesonderte Beantragung der KVNR not­wendig ist.

Es hätten sich bereits zahlreiche Gesetzesvorhaben angeboten, mit ihnen eine Erleichterung herbeizuführen, indem den PKV-Unternehmen eine zustimmungsfreie Bildung der einheitlichen KVNR erlaubt wird. Der PKV-Verband setze sich deshalb dafür ein, eine rechtliche Klärung in die Reform der Notfallversorgung mit aufzu­nehmen.

Der barrierefreie Zugang zur Notfallversorgung und eine optimale Patientensteuerung würden schließlich den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) erfordern, betonte ein Sprecher: „Damit im Notfall auch Privatversi­cherten bestmöglich geholfen werden kann, muss ausnahmslos jeder und jede Versicherte eine KVNR haben.“

Haben Privatversicherte eine KVNR, können sie seit Montag E-Rezepte in den Apotheken einlösen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) haben die die notwendigen technischen Maßnahmen zum Einlösen nach eigenen Angaben seit Jahresbeginn parallel zur Hochlaufphase des E-Rezepts eingeleitet.

„Auch wenn sich aktuell die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte noch auf ein­zelne private Kostenträger beschränkt, gehen wir davon aus, dass in den nächsten Monaten alle weiteren pri­vaten Kostenträger ebenfalls das E-Rezept Ihren Versicherten anbieten werden“, erklärte der ADAS-Vorsitzende Gerhard Haas.

GesundheitsID Voaussetzung für den Zugriff

Um E-Rezepte zu nutzen, müssen Privatversicherte dann mit der KVNR in der App ihrer Versicherung einen sogenannten Online-Check-in vornehmen, bei dem eine elektronische ID (eID/ GesundheitsID) erstellt wird. Erst dann können die Daten an die jeweilige Arztpraxis übermittelt werden.

Mit der eID können sie sich dann in die E-Rezept-App der Gematik einloggen, um die Verordnung zu versen­den oder einzulösen. Alternativ ist, wie bei gesetzlich Versicherten auch, das Verfahren über einen ausge­druckten QR-Code möglich.

Bei der Einlösung stellt die Apotheke einen digitalen Kostenbeleg aus, der dann in der E-Rezept-App ange­zeigt wird und an die Krankenversicherung oder Beihilfestelle weitergeleitet werden kann.

lau

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