Ministerium räumt Scheitern der Leitplanken bei der Arzneimittelpreisbildung ein

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) räumt ein, dass die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) eingeführten Änderungen bei der Arzneimittelpreisbildung keinen messbaren Spareffekt gebracht haben. Das erklärte der Leiter der BMG-Abteilung Arzneimittel und Medizinprodukte, Thomas Müller, heute in Berlin.
Mit dem 2022 verabschiedeten Gesetz wollte die Bundesregierung unter anderem durch Nachbesserungen am Preisbildungsverfahren nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) das Finanzdefizit der Krankenkassen verringern.
So sehen die darin enthaltenen sogenannten Leitplanken unter anderem vor, dass ein neues Arzneimittel mit geringem Zusatznutzen nicht teurer sein darf als eine patentgeschützte Vergleichstherapie. Der zwischen Kassen und Herstellern verhandelte Erstattungspreis für neue Arzneimittel gilt seitdem nicht mehr ein, sondern bereits ein halbes Jahr nach Markteinführung.
Neben weiteren Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs wurde für das Jahr 2023 auch ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel festgelegt.
Das Gesetz erhielt von Anfang an Kritik von allen Seiten, nicht nur der Pharmaindustrie, sondern auch der Krankenkassen. Bereits im Juli 2024 war eine Auswertung der DAK-Gesundheit zum Schluss gekommen, dass die Maßnahmen kaum eine messbare Wirkung zeigen würden.
Bei der Jahrestagung „Pharma 2025“ des Handelsblatts räumte BMG-Abteilungsleiter Müller nun ein, dass „die Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt“ gehabt hätten. Eine im Dezember veröffentlichte Auswertung des IGES Instituts im Auftrag des BMG würde das zusätzlich belegen. Dieser zufolge seien die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der Leitplanken nicht zuverlässig messbar.
Vielmehr müsse davon ausgegangen werden, dass der monetäre Effekt des GKV-FinStG kleiner sei als der Schaden, den der Vertrauensverlust in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Kommunikation der Maßnahmen gegenüber der Industrie verursacht habe.
Man könne die zum Teil befristeten Maßnahmen jetzt noch ein oder zwei Jahre aufrechterhalten oder sie rückabwickeln. Das sei aber eine politische Entscheidung, die ihm als Beamten nicht obliege, erklärte er.
Ebenfalls äußerst umstritten war die im vergangenen Jahr mit dem Medizinforschungsgesetz (MFG) eingeführte Option zur Vereinbarung vertraulicher Erstattungspreise. Hier räumte Müller ebenfalls ein weitgehendes Scheitern der Maßnahme ein.
In Einzelfällen könnten vertrauliche Erstattungspreise zwar sinnvoll sein. Die Rückerstattungsmechanismen seien aber zu aufwändig und würden zu hohe Overhead-Kosten verursachen, als dass ein Einsatz in der Breite infrage käme. „Ich glaube, dass der vertrauliche Erstattungspreis erst einmal ruht“, sagte Müller. „Das wäre zumindest meine Prognose.“
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