Politik

Ministerpräsidenten wollen Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe besprechen

  • Donnerstag, 24. Oktober 2024
Jürgen Dusel (links), Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, unterhalten sich zum Auftakt des Treffens der Ministerpräsidenten mit den Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern. Im Mittelpunkt des Treffens stand der gemeinsame Austausch zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Treffen fand im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz statt. /picture alliance, | Hendrik Schmidt
Jürgen Dusel (links), Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, unterhalten sich zum Auftakt des Treffens der Ministerpräsidenten mit den Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern. Im Mittelpunkt des Treffens stand der gemeinsame Austausch zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Treffen fand im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz statt. /picture alliance, | Hendrik Schmidt

Leipzig – „Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe“. Das hat Sachsens Ministerpräsi­dent Michael Kretschmer (CDU) heute anlässlich einer Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderun­gen (KBB) betont.

Hintergrund ist auch die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Leipzig, bei der die Frage der Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf der Agenda steht. Kretschmer betonte, man habe aus dem Gespräch „viele Anregungen und Im­pulse“ mitnehmen können, um bei der Konferenz der Regierungschefinnen und Regie­rungschefs der Länder „einen guten Beschluss fassen zu können“.

Neben den Themen Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Fachkräfte muss aus Sicht des derzeitigen MPK-Vorsitzenden Kretschmer auch die Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabe­gesetz verstärkt in den Blick genommen werden.

„Wir können diese Entwicklung der Kosten nicht mehr länger hinnehmen, da sie eine Dynamik erreicht hat, die die Kommunen zu überfordern droht“, sagte er. Der Bund müsse endlich handeln und gemeinsam mit den Län­dern einen transparenten und zukunftsfähigen Modus für einen Mehraufwandsausgleich schaffen.

Inklusion sei „nicht optional“, sagte KBB-Sprecherin Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg. Sie betonte, es müssten nicht nur Barrie­ren abgebaut werden. Es dürften auch keine neuen entstehen. Das betreffe etwa Wohnraum, Zugang zu wohn­ortnaher inklusiver schulischer Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitssystem und Pflege.

Jürgen Dusel, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, wies auf den Fachkräftemangel hin. „Wir können es uns gar nicht leisten, auf das Potenzial dieser zumeist sehr gut qualifi­zier­ten Menschen zu verzichten“, sagte er.

Man suche händeringend nach qualifizierten Fachkräften – und gleichzeitig fänden aktuell mehr als 176.000 Menschen mit Behinderungen keinen Job, und das trotz abgeschlossener Ausbildung oder sogar Studium. Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen sei knapp doppelt so hoch wie die Quote der Arbeitslosen allgemein.

Um das zu ändern, müssten Arbeitgeber Vorurteile abbauen. Darüber hinaus müsse der Irrgarten der zuständi­gen Ämter beseitigt werden. Es brauche „nur noch einen Träger als verlässlichen Ansprechpartner und Ent­scheider als Service für Unternehmen. Sonst wird sich an diesem bedauernswerten Zustand nichts ändern.“

In einer „Leipziger Erklärung“ richten die Akteure der KBB mahnende Worte an die Politik. So müsse die Ver­wirk­lichung einer umfassenden selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderun­gen etwa ein Querschnittsthema für alle Politikfelder sein.

Darüber hinaus müssten die Belange von Menschen mit Behinderungen bei allen administrativen und politi­schen Entscheidungen beachtet werden. „Diese Entscheidungen sind stets auf ihre Vereinbarkeit mit den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu prüfen. Sie muss Richtschnur des Handelns sein“, heißt es in der „Leipziger Erklärung“.

Die Verpflichtungen zur Herstellung von umfassender Barrierefreiheit als Wesensmerkmal einer inklusiven Gesellschaft seien „nicht nur rechtlich verpflichtend, sondern auch Qualitätsstandard für ein modernes Land und ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft“. Davon profitiere die gesamte Gesellschaft.

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