Politik

Mögliche Abschaffung von Paragraf 218 soll im Bundestag beraten werden

  • Montag, 2. Dezember 2024
/Parilov, stock.adobe.com
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Berlin – Die mögliche Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 218, der die Strafbarkeit von Schwanger­schafts­abbrüchen regelt, soll noch in dieser Woche im Bundestag beraten werden. „Als Gruppe haben wir das Recht, in dieser Woche die erste Lesung unseres Gesetzentwurfs zu haben. Von diesem Recht wollen wir Gebrauch machen“, sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Montagsausgaben).

Der Entwurf war vor kurzem in den Bundestag eingebracht worden. Er sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche legal sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Außerdem sollen die Krankenkassen die Kosten tragen.

Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei.

Wegge gehört zu den Initiatorinnen und Initiatoren eines entsprechenden Gruppenantrags aus den Reihen von SPD, Grünen und Linken. „Selbstverständlich wollen wir das Gesetz vor der Bundestagswahl auch noch zur Abstimmung bringen“, betonte sie. „Die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, so wie wir sie vorschlagen, kann aus unserer Sicht auch eine Mehrheit im Parlament bekommen“, sagte Wegge.

Es gebe „gute und konstruktive Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen der FDP“, sagte Wegge. Für einen Erfolg des Antrags bräuchte es Zustimmung oder zumindest Enthaltung aus der FDP-Fraktion.

Die Versorgungslage von Frauen, die eine Schwangerschaft beenden wollen, sei dramatisch, sagte Wegge. Viele Ärztinnen und Ärzte führten aufgrund des Strafrechts keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durch. „Unser sehr moderater Entwurf setzt genau hier an und entkriminalisiert Frauen sowie Ärztinnen und Ärzte“, sagte Wegge. Mit der aktuellen Zusammensetzung des Bundestages stünden die Chancen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs besser als jemals zuvor.

CDU und CSU kritisierten die Reformpläne scharf. Zuletzt bekundete CDU-Chef Friedrich Merz über­raschend Offenheit für Gespräche über eine gesetzliche Neuregelung. „Natürlich kann man sich nach so vielen Jahren noch einmal neu mit dem Thema beschäftigen“, sagte Merz der Neuen Berliner Redaktions­gesellschaft und den Stuttgarter Nachrichten. Diese Debatte solle aber erst nach der Bundestagswahl geführt werden.

Der rheinland-pfälzische Regierungschef Alexander Schweitzer unterstützt hingegen den Gesetzesvorstoß. Der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) sagte der Sozialdemokrat: „Ich bin davon überzeugt, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht ins Strafgesetzbuch gehört. Frauen sollten in einer so schwierigen Lebenssituation selbstbestimmt entscheiden können und nicht länger kriminalisiert werden.“

Es sei klug und richtig, „dass es für die Abschaffung des Paragrafen 218 jetzt noch eine Initiative im Bundes­tag gebe. „Das sollte nicht dem früheren Wahltermin zum Opfer fallen“, ergänzte Schweitzer.

afp/dpa

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