Politik

Mutterschutz soll auch bei Fehlgeburt greifen

  • Donnerstag, 2. Januar 2025
/Daniel Jedzura, stock.adobe.com
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Berlin – Auch bei Fehlgeburten sollen Frauen künftig Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit im Rahmen des Mutterschutzes haben. Zwischen den ehemaligen Ampelparteien und der Union gibt es nach Medienberich­ten eine Einigung auf eine entsprechende Gesetzesänderung, die noch vor der Bundestagswahl im Februar verabschiedet werden könnte.

Frauen dürfen laut Mutterschutzgesetz nach einer Entbindung in der Regel acht Wochen lang nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten – als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche – gilt diese Schutzfrist bisher nicht. Geplant ist nun eine gestaffelte Regelung, die deutlich früher ansetzt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte für eine Ausweitung des Mutterschutzes auf Frauen geworben, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, die Union ist für eine Regelung ab der 13. Woche.

„Ich begrüße es sehr, dass sich nun eine breite überparteiliche Einigung für einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten abzeichnet“, sagte Paus dem Tagesspiegel. Eine Fehlgeburt könne eine traumatische Erfahrung sein. Ein gestaffelter Mutterschutz biete betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden.

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Leni Breymeier, sagte: „Es sieht alles danach aus, dass wir den gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten noch vor der Neuwahl des Bundestages in der verblie­benen Sitzungswoche im Januar schaffen.“ Zuvor hatte bereits der „Spiegel“ über eine Einigung berichtet.

Nach Angaben der stellvertretenden CDU-Vorsitzenden und frauenpolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, wollen SPD, Grüne und FDP dem Vorschlag von CDU und CSU für eine Regelung ab der 13. Schwangerschaftswoche zustimmen.

dpa

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