Politik

Neue Coronaregeln für Kliniken und Pflegeheime in Baden-Württemberg

  • Donnerstag, 13. Januar 2022
/dpa, Bodo Schackow
/dpa, Bodo Schackow

Stuttgart – Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat die Pandemieregeln für Kran­ken­­häuser und Pflegeeinrichtungen geändert. Grund sind die stark steigenden Inzidenzen aufgrund der Omikron-Variante. Die Regeln treten am kommenden Montag (17. Januar) in Kraft.

Danach müssen sich Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen an jedem Arbeitstag tes­ten. Ausnahmen gelten für geimpfte und genesene Personen für die Dauer von drei Monaten sowie Per­sonen mit Auffrischungsimpfung.

Nicht immunisierte Besucher von Pflegeeinrichtungen müssen einen Antigentest vorlegen, der maximal sechs Stunden alt ist, oder einen PCR-Test, der maximal 24 Stunden alt ist. Dies gilt auch für nicht immu­nisierte Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.

Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen. Laut dem Landesgesundheitsamt lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg gestern bei 347,5.

hil

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