Neue Coronaregeln für Kliniken und Pflegeheime in Baden-Württemberg

Stuttgart – Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat die Pandemieregeln für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geändert. Grund sind die stark steigenden Inzidenzen aufgrund der Omikron-Variante. Die Regeln treten am kommenden Montag (17. Januar) in Kraft.
Danach müssen sich Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen an jedem Arbeitstag testen. Ausnahmen gelten für geimpfte und genesene Personen für die Dauer von drei Monaten sowie Personen mit Auffrischungsimpfung.
Nicht immunisierte Besucher von Pflegeeinrichtungen müssen einen Antigentest vorlegen, der maximal sechs Stunden alt ist, oder einen PCR-Test, der maximal 24 Stunden alt ist. Dies gilt auch für nicht immunisierte Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen. Laut dem Landesgesundheitsamt lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg gestern bei 347,5.
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