Neue Pflegepersonaluntergrenzen in den Krankenhäusern

Berlin – Zum 1. Februar 2021 sind vier neue Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser in Kraft getreten. Diese legen für Bereiche mit besonders hohem Pflegeaufkommen fest, wie viel Pflegepersonal mindestens auf einer Station während einer Tages- oder Nachtschicht im Krankenhaus anwesend sein muss. Mit der Allgemeinen Chirurgie, Inneren Medizin, Pädiatrie und Pädiatrischen Intensivmedizin wird dies nun für vier weitere pflegesensitive Bereiche geregelt.
„Pflegepersonaluntergrenzen schützen sowohl die Patientinnen und Patienten, als auch die Pflegekräfte. So ist beispielsweise da, wo die Untergrenzen gelten, Schluss damit, dass Pflegekräfte nachts alleine Dienst auf einer großen Station machen müssen“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
Pflegepersonaluntergrenzen könnten somit Patientengefährdung vermeiden und seien „gelebter Patientenschutz“. Deshalb sei es so wichtig, dass sie möglichst umfassend gelten. Mit den neuen Untergrenzen für Pflegepersonal sei nun für etwa 70 Prozent aller bettenführenden Abteilungen eine pflegerische Mindestversorgung vorgeschrieben.
Die Mindestgrenzen gelten ab Februar für dann insgesamt zwölf Bereiche. Im Jahr 2019 galten Pflegepersonaluntergrenzen bereits für die vier pflegesensitiven Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.
Zudem wurden Untergrenzen für die Bereiche Herzchirurgie, Neurologie, Neurologische Frührehabilitation sowie die Neurologische Schlaganfalleinheit festgelegt, die ab 2020 zum Einsatz kommen sollten. Durch die Coronapandemie kam es jedoch im Jahr 2020 zu einer befristeten Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung.
Nun werden alle bisher geregelten Pflegepersonaluntergrenzen ab Februar 2021 wieder in Kraft gesetzt und die Untergrenzen für die vier neuen Bereiche eingeführt.
Mit der Verordnung sind die Krankenhäuser verpflichtet, ihre Pflegepersonalausstattung und Patientenbelegung offen zu legen und nachzuweisen, ob sie die pflegerische Mindestversorgung sicherstellen können. Im Jahr 2019 ging aus den dokumentierten Daten laut GKV-Spitzenverband hervor, dass in den 803 Krankenhäusern, die über mindestens einen der vier Bereiche verfügen, im Durchschnitt in zehn Prozent aller Schichten die Mindestvorgabe nicht erfüllt werden konnte.
„Pflegepersonaluntergrenzen sind lediglich die absolute Mindestgrenze, um Patientengefährdung zu vermeiden. In Schulnoten gesprochen eine knappe ,4' - gerade noch versetzt“, so Stoff-Ahnis. Ziel sei eine gute Versorgung, keine schwach ausreichende.
Wie der GKV-Spitzenverband betont, drohen Krankenhäusern, die die Anforderungen aktuell während der Coronapandemie nicht erfüllen können, keine Sanktionen. Diese seien über die Verordnung und auch über die Vereinbarungen mit den Selbstverwaltungspartnern ausgeschlossen. Es bestehe somit kein Anlass zur Sorge, dass die Pflegepersonaluntergrenzen in der Coronapandemie die Krankenhäuser einschränken würden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert hingegen die Aussetzung aller Pflegepersonaluntergrenzen für das laufende Jahr. „Die ab heute geltende massive Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen auf die Versorgungsbereiche Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie ist ein absolut unverständliches Signal in die falsche Richtung in diesen Zeiten einer Pandemie. Gerade in diesen Monaten benötigen die Krankenhäuser die maximale Flexibilität beim Personaleinsatz“, sagte heute der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum.
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