Politik

Neues Gesetz für kritische Infrastruktur bald im Kabinett

  • Montag, 19. August 2024
/Thanadon88, stock.adobe.com
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Berlin – Nach mehr als einjährigen Beratungen innerhalb der Bundesregierung soll das geplante Gesetz zum besseren Schutz kritischer Infrastruktur, zu der auch so manches Krankenhaus gehört, in Kürze ins Bundes­ka­binett. „Eine Befassung des Bundeskabinetts zeitnah nach der Sommerpause ist vorgesehen“, sagte ein Spre­cher des Bundesinnenministeriums.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte ihre Reformvorschläge bereits im Juli vergan­genen Jahres an ihre Kabinettskollegen weitergeleitet. Ein sogenanntes „Kritis-Dachgesetz“ haben sich die Ampelpartner SPD, Grüne und FDP schon im Koalitions­ver­trag vorgenommen. Es soll Vorgaben für einen besseren physischen Schutz wichtiger Einrichtungen bein­halten.

Der Entwurf werde alle politischen Ebenen und sehr unterschiedliche Bereiche adressieren, erklärte der Sprecher. „Entsprechend umfangreich gestalten sich die Abstimmungen mit allen Beteiligten.“ Derzeit gebe es noch Absprachen zu einzelnen Punkten unter den Ministerien.

Die geplante Reform müsse endlich umgesetzt werden, verlangte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. „Trotz vielfacher Zusagen, gibt es das Dachgesetz bis heute nicht“, beklagte er. „Unsere Erwartungshaltung in Richtung federführendem Bundesinnenministerium ist klar: Wir brauchen schnellstmöglich einen Kabinetts­beschluss. Hierfür setzen wir uns als Grüne weiter mit Nachdruck ein.“ EU-Fristen drohten gerissen zu werden, was hohe Strafzahlungen bedeuten könne.

Zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zählen elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsab­fall­entsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum.

Mit dem neuen Gesetz sollen den Betreibern laut Ministerium erstmals „sektorenübergreifend Vorgaben im Hinblick auf eine Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen“ gemacht werden, erklärte der Sprecher. Be­treiber müssten „grundsätzlich alle potenziellen Gefahren, von Naturkatastrophen, über menschliches Versa­gen bis hin zu Sabotageakten, berücksichtigen“.

Um die EU-Vorgaben (CER-Richtlinie) zu erfüllen, müsste das Kritis-Dachgesetz spätestens im Oktober 2024 in Kraft treten. Die im Entwurf genannten Maßnahmen, die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur wider­stands­fähiger machen sollen, sollten demnach bis zum 1. Januar 2026 umgesetzt sein.

„Zahlreiche Vorfälle in den letzten Wochen und Monaten haben gezeigt, wie dringend notwendig echte poli­tische Handlungen angesichts eines an Bösartigkeit kaum zu überbietenden Agierens verschiedener autoritä­rer Staaten uns gegenüber ist“, betonte von Notz.

Anlagen der kritischen Infrastruktur stellen die Versorgung der Bevölkerung unter anderem mit Strom, Trink­wasser und anderen essenziellen Gütern jederzeit sicher.

Geplante strengere Schutzvorschriften sollen gemäß den Plänen Faesers aus dem vergangenen Sommer sowohl staatliche Einrichtungen als auch private Unternehmen einer gewissen Größenordnung betreffen, etwa Energieversorger oder Flughafenbetreiber. Geplant waren auch Bußgelder für Betreiber, die ihren Verpflichtungen zur Absicherung von Anlagen und Geschäftsbetrieb nicht rechtzeitig nachkommen.

dpa

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