Politik

Faeser will Schutzvorschriften für Kritische Infrastruktur verschärfen

  • Mittwoch, 23. November 2022
/picture alliance, EPA, STEPHANIE LECOCQ
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Berlin – Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die für die Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland relevanten Unternehmen Berichten zufolge zu einheitlichen Schutzstandards verpflichten. Das geht aus einem Entwurf der Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz hervor, aus dem das Handelsblatt und die Rheinische Post heute zitierten.

„Den Betreibern der Kritischen Infrastrukturen in allen Sektoren werden die gleichen Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit auferlegt, um sich umfassend gegenüber Gefahren zu schützen und als Teil des Gesamtsystems resilienter zu werden“, heißt es den Berichten zufolge in dem Papier, das seit vorges­tern die regierungsinterne Ressortabstimmung durchläuft.

Die Eckpunkte sind der erste Schritt hin zu einem im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbarten KRITIS-Dachgesetz, in dem Vorschriften zum Schutz der Kritischen Infrastrukturen gebündelt werden sollen. KRITIS-Betreiber sollen demnach dazu verpflichtet werden, ein „betriebliches Risiko- und Krisenmanagement“ einzurichten, Risikoanalysen und -bewertungen vorzunehmen sowie Resilienzpläne zu erstellen.

Vorgeschrieben werden soll den Berichten zufolge auch die Umsetzung „geeigneter und verhältnismäßiger technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie von Sicherheits­maßnahmen für die jeweilige Einrich­tung“. Das können die Errichtung von Zäunen und Sperren, Zugangskontrollen, Sicherheitsüberprüfungen, aber auch die Diversifizierung von Lieferketten und das Vorhalten von Redundanzen sein.

In dem sechseitigen Eckpunkteentwurf werden demnach insgesamt elf Sektoren als Kritische Infrastrukturen eingestuft: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digi­tale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Weltraum sowie Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebens­mitteln.

„Die Resilienz des Gesamtsystems der Kritischen Infrastrukturen wird durch einheitliche Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen in allen Sektoren gestärkt“, zitieren die Zeitungen aus dem Bericht. In erster Linie müss­ten die Betreiber der Kritischen Infrastrukturen – ob private Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen – für ihre Funktionsfähigkeit sorgen.

Auf staatlicher Seite solle das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur „über­grei­fenden zuständigen Behörde“ für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen ausgebaut werden.

Mit Kritischer Infrastruktur gemeint sind in der Regel technische und soziale Basisdienste, die unverzichtbar sind für das Funktionieren des Gemeinwesens: Energieversorgung, Informationstechnik und Telekommuni­kation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur.

2009 wurde vom Bundeskabinett die Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) verabschiedet. Von zentraler Bedeutung ist dabei die enge Zusammenarbeit zwischen den Betrei­bern der unterschiedlichen Einrichtungen oder Anlagen und den zuständigen staatlichen Stellen.

afp

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