Neues Gesetz soll Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt schützen

Berlin – Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist in Kraft. Das teilte das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) mit. Es solle helfen, sexualisierter Gewalt frühzeitig vorzubeugen, Hilfen für Betroffene zu stärken und die Qualität im Kinderschutz dauerhaft zu sichern.
Das Gesetz verankert demnach erstmals gesetzlich das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, den Betroffenenrat sowie die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bestehende Unterstützungsangebote wie das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Portal bleiben dauerhaft erhalten.
„Mit der Umsetzung des Gesetzes gelingt ein wichtiger Schritt für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland – und ein klares Bekenntnis: Dieses Thema wird nicht mehr von der politischen Agenda verschwinden“, sagte Bundesfamilienministerin Karin Prien.
Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 zeigten, wie dringend nötig dieser Schritt für mehr Schutz gewesen sei: Mehr als 18.000 Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Diese Zahlen beziehen sich nur auf das Hellfeld, das Dunkelfeld wird weitaus höher geschätzt.
Prien stellte die Einrichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt heraus, die auch in dem neuen Kinderschutzgesetz verankert ist: „Es wird eine wichtige Rolle dabei spielen, das Dunkelfeld weiter auszuleuchten und wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln.“
„Mit der Stärkung des Amtes des oder der Unabhängigen Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) bekommt der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt eine hervorgehobene Bedeutung“, betonte die derzeitige UBSKM, Kerstin Claus. 15 Jahre nach dem Missbrauchsskandal setze Deutschland mit diesem Gesetz ein deutliches Zeichen.
Es stärke das Amt, ressortübergreifend für Prävention, Intervention und Hilfen für Betroffene einzustehen. „Jetzt erwarte ich von der Bundesregierung, diese spezifische Kompetenz meines Amtes zu nutzen und aktiv einzubinden“, forderte Claus. Es müsse gemeinsames Ziel sein, das Risiko sexualisierter Gewalt zu minimieren, Betroffene zu unterstützen und Aufarbeitung für Taten in der Vergangenheit zu ermöglichen.
Die Zahl der Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist der UBSKM zufolge „ungebrochen hoch, das Dunkelfeld riesig und die Risiken gerade in der digitalen Welt nahezu unermesslich“. Es fehle gerade dort jede soziale Kontrolle und sichere, kindgerechte Räume.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit:
1