Politik

Neues Grundsatzprogramm der Bayerischen Staatsregierung zu Sucht und Drogen

  • Dienstag, 20. Mai 2025
/mehaniq41, stock.adobe.com
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München – Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach (CSU) hat ein neues Grundsatzprogramm der Bayerischen Staatsregierung zu Sucht und Drogen vorgestellt.

„Mit unserem Update der bisherigen Grundsätze aus dem Jahr 2007 begegnen wir neuen Herausforderungen. Beispiele sind die Internet- und Computerspielsucht sowie veränderte Drogenmischungen und Konsumformen“, sagte die Ministerin in München.

Gerlach betonte, die Landesregierung halte an bewährten Ansätzen fest. So bleibe es beim Schwerpunkt der Suchtprävention – auch bei Alkohol und Nikotin. Ein Beispiel dafür sei zudem der Ausbau der Cannabisprävention an Schulen. Gerlach kritisierte die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken.

„Die war vor allem mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz falsch. Bayerns Gesundheitsministerium setzt darauf, dass dieser Fehler im Rahmen der für den Herbst vereinbarten Evaluierung dieses Gesetzes korrigiert wird und die neue Bundesregierung die aktuellen Cannabisregelungen zurücknimmt“, sagte die Ministerin. 

Neben der Prävention sind Hilfen für Menschen, die bereits von einer Sucht betroffen sind, ein weiterer Schwerpunkt des Programms. Dazu zählt zum Beispiel die flächendeckende Versorgung opioidabhängiger Menschen mit Naloxon. „Dagegen lehnen wir Drogenkonsumräume weiter ab. Die Duldung derartiger rechtsfreier Räume gefährdet die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit“, so Gerlach.

In dem Programm geht es zudem um Mediennutzungsstörungen. „Soziale Medien, Computerspiele und Streamingdienste werden von immer mehr Kindern und Jugendlichen exzessiv genutzt – und wir sehen einen Zusammenhang mit psychischen Störungen“, sagte der Präventionsbeauftragte für psychische Gesundheit und Sucht des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention, Marcel Romanos. Es gelte, in den kommenden Jahren diese Entwicklung besser zu verstehen und wirksame Behandlungs- und Präventionsansätze zu entwickeln.

Dritte Säule der Grundsätze ist die Strafverfolgung. „Die Erfahrungen zeigen, dass neben den Angeboten der Vorbeugung und Hilfe eine konsequente Rechtsanwendung unverzichtbar ist, um die Verfügbarkeit illegaler Suchtmittel einzuschränken“, heißt es in dem Papier. Kriminelle Begleiterscheinungen illegalen Drogenkonsums würden daher gezielt verfolgt.

hil

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