Niedersachsen will Geimpfte von Testpflichten befreien

Hannover – Menschen, die gegen Corona geimpft sind, sollen in Niedersachsen etwas mehr Freiheiten bekommen. Sie sollen künftig wie solche mit einem negativen Test behandelt werden, wie aus dem Entwurf der neuen Coronaverordnung des Landes hervorgeht.
Betroffene dürfen demnach ohne vorherigen Coronatest etwa einen Friseur oder Kosmetiksalon aufsuchen oder Menschen im Altenheim besuchen. Greifen soll die Regelung 15 Tage nach der Zweitimpfung.
Voraussichtlich tritt die Reglung mit der neuen Coronaverordnung ab dem kommenden Montag in Kraft. Mit der neuen Verordnung wird zudem der bestehende Lockdown um drei Wochen verlängert, dem Entwurf nach weitestgehend mit denselben Beschränkungen wie derzeit.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium erklärt, „dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen“.
Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko „spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis“. Rechtsexperten sind sich schon länger darin einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.
Der Berliner Senat hatte Anfang dieser Woche bereits die Weichen für eine Befreiung von Geimpften von Testpflichten gestellt. Auch Brandenburg bereitet eine entsprechende Änderung seiner Coronaverordnung vor, einige Lockerungen plant auch Baden-Württemberg. Rheinland-Pfalz beschloss bereits die Ausnahme von vollständig Geimpften von der Testpflicht und der Absonderungspflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet.
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