Politik

Notfallsanitäter bekommen mehr Rechtssicherheit

  • Freitag, 12. Februar 2021
/benjaminnolte, stock.adobe.com
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Berlin – Notfallsanitäter bekommen bei ihren Einsätzen künftig mehr Rechtssicherheit. Dies regelt ein neues Gesetz, das der Bundesrat heute abgesegnet hat.

Notfallsanitäter dürfen damit künftig bis zum Eintreffen eines Notarztes oder bis zum Beginn ei­ner wei­teren ärztlichen, auch teleärztlichen, Ver­sorgung „heilkundliche Maßnahmen, einschließ­lich heilkund­li­cher Maßnahmen invasiver Art“, eigenverantwortlich durchführen dürfen, wenn sie diese in ihrer Ausbil­dung erlernt haben und beherrschen und darüber hinaus die Maßnahmen erforderlich sind, um Lebens­gefahr oder wesentliche Folgeschäden von Patienten abzuwenden.

Der Bundestag hatte am 28. Januar eine entsprechende Passage zusammen mit der Ausbildungsreform für medizinisch-technische Assistenzberufe (MTA) verabschiedet. Mit dieser Reform soll erreicht werden, dass medizinische Assistenzberufe attraktiver werden – unter anderem durch angemessene Vergütung der praktischen Ausbildungszeiten und den Wegfall des Schulgelds.

Neue technische, medizinische und wissenschaftliche Erkenntnisse werden in die Ausbildung integriert, deren Rechtsgrundlagen noch aus den 1990er-Jahren stammen. Die Ausbildungsstätten müssen künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen werden zudem bundeseinheitlich festgelegt.

afp/may

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