Notfallsanitäter: BMG legt Regelungsentwurf für mehr Rechtssicherheit vor

Berlin – Notfallsanitäter sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) situationsabhängig die Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten in begrenztem Umfang durchführen dürfen.
Die entsprechende Änderung des Notfallsanitätergesetzes soll mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter im Einsatz schaffen, wie ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) zeigt, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Konkret sollen Notfallsanitäter „heilkundliche Maßnahmen auch invasiver Art bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen Versorgung“ eigenverantwortlich durchführen dürfen, wenn sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen.
Darüber hinaus müssen die Maßnahmen jeweils erforderlich sein, um einen lebensgefährlichen Zustand oder wesentliche Folgeschäden von Patientenen abwenden. Auch darf eine vorherige ärztliche, auch teleärztliche, Abklärung nicht möglich sein.
Wenden Notfallsanitäter aktuell ohne ärztliche Anweisung heilkundliche Maßnahmen invasiver Art an, verstoßen sie gegen den Heilkundevorbehalt. Im schlimmsten Fall können sie strafrechtlich wegen Körperverletzung belangt werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will im Zuge der geplanten Reform für notfallmedizinische Zustandsbilder und -situationen Muster für standardmäßige Vorgaben entwickeln und diese „bis spätestens zum 31. Dezember 2021“ im Bundesanzeiger bekannt machen.
Bei der Entwicklung der Muster für standardmäßige Vorgaben, die die Länder ihren jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben zugrunde legen können, sollen die Bundesländer beteiligt werden.
Mit dem MTA-Reformgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zudem die Ausbildung vier medizinischer Assistenzberufe (Laboranalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) reformieren und das Schulgeld für die Auszubildenen abschaffen.
Um diese anspruchsvolle Tätigkeiten in der jeweiligen Fachrichtung qualifiziert und kompetent durchführen zu können, bedarf es einer zeitgemäßen, umfassend qualifizierenden Ausbildung auf dem aktuellen technischen Stand –so das BMG. Die bisherigen Ausbildungen in der technischen Assistenz in der Medizin erfolgen auf der Grundlage des Berufsgesetzes aus dem Jahr 1993 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aus dem Jahr 1994.
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