Notfallversorgung: Reform der Ersteinschätzung soll um ein Jahr geschoben werden
Berlin – Die Reform für ein Ersteinschätzungsverfahren in der Notfallversorgung im Krankenhaus soll um ein Jahr geschoben werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kündigte heute eine Fristverlängerung bis Juni 2023 für eine Neuregelung an. Das erfuhr das Deutsche Ärzteblatt heute aus gut informierten Kreisen.
Eigentlich sollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis Mitte Juli dieses Jahres – also in den nächsten Tagen – das Ersteinschätzungsverfahren neu auf die Beine gestellt haben. Den Auftrag dafür hatte noch die Große Koalition aus Union und SPD erteilt.
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich aber eine Reform der gesamten Notfallversorgung im Krankenhaus in den Koalitionsvertrag geschrieben. Beide Vorhaben könnten daher kollidieren. Heute beschlossene Pläne könnten in einem Jahr wieder zurückgenommen werden müssen.
Vorschläge für eine Reform soll zudem auch die neu ins Leben gerufene Krankenhauskommission erarbeiten. Die Pläne liegen aber noch nicht vor. Auch mit den Ideen der Kommission könnten die Entscheidungen des G-BA zusammenprallen. Offenbar will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beides verhindern.
Um die Frist zu verlängern wäre eine gesetzliche Klarstellung notwendig. Diese dürfte aber wohl erst nach der parlamentarischen Sommerpause realistisch sein. Sie könnte als Omnibus an irgendein Gesetzesverfahren angehängt werden.
Mit dem Thema Notfallversorgung haben sich in den vergangenen Monaten immer wieder Verbände, Institutionen und die Politik befasst. Einstimmigkeit, wie genau diese eigentlich aussehen soll, gab es bisher nicht.
Zuletzt gab es im G-BA vier verschiedene Vorschläge. Sie unterscheiden sich teils in Nuancen, vor allem bei der Frage der Zuständigkeiten. Auch stellen sich haftungsrechtliche Fragen.
Alle vier bisherigen Beschlussvarianten für das Plenum sehen aber die unterstützende Nutzung eines standardisierten Ersteinschätzungsinstrumentes vor. Ein solches digitales Assistenzsystem soll alle in der Akut- und Notfallversorgung auftretenden Behandlungsanlässe abbilden, Behandlungsdringlichkeiten priorisieren und Empfehlungen für die geeignete Versorgung abgeben.
Mit dieser Unterstützung soll die Ersteinschätzung durch eine qualifizierte Pflegekraft oder medizinisches Fachpersonal – wie etwa Notfallsanitäter oder Medizinische Fachangestellte mit entsprechender Berufserfahrung in der Notfallversorgung – vorgenommen werden können.
Heute fand im G-BA eine Anhörung von Fachleuten zum Ersteinschätzungsverfahren in der Notfallversorgung statt. Diese hat dem Vernehmen nach gezeigt, dass es noch eine Reihe von offenen Fragen gibt.
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