Politik

„Notvertretungs­recht“ für Ehgatten im Krankheitsfall kommt

  • Freitag, 26. März 2021
/pattilabelle, stockadobecom
/pattilabelle, stockadobecom

Berlin – Ehegatten können sich im Krankheitsfall bald qua Gesetz in Gesundheitsfragen zeitlich befristet gegenseitig vertreten. Die dazu bislang erforderliche Vollmacht wird dann nicht mehr nötig sein. Das sieht eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vor, der der Bundesrat heute zugestimmt hat.

Dieses „Notvertretungsrecht“ soll ab dem 1. Januar 2023 gelten. Nach ihm dürfen sich Ehegatten in Ge­sundheitsfragen für die Dauer von sechs Monaten gegenseitig vertreten, wenn sich einer von ihnen krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann.

„Die große Mehrheit der Bevölkerung geht seit jeher ganz selbstverständlich davon aus, dass im Notfall medizinische Entscheidungen für einen Ehepartner getroffen werden können“, sagte Baden-Württem­bergs Justizminister Guido Wolf (CDU).

„Das war bislang aber nicht der Fall. Mit der Gesetzesreform wird nun umgesetzt, was die Menschen zwar irrtümlich, aber ganz natürlich als selbstverständlich ansehen.“

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung