„Notvertretungsrecht“ für Ehgatten im Krankheitsfall kommt

Berlin – Ehegatten können sich im Krankheitsfall bald qua Gesetz in Gesundheitsfragen zeitlich befristet gegenseitig vertreten. Die dazu bislang erforderliche Vollmacht wird dann nicht mehr nötig sein. Das sieht eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vor, der der Bundesrat heute zugestimmt hat.
Dieses „Notvertretungsrecht“ soll ab dem 1. Januar 2023 gelten. Nach ihm dürfen sich Ehegatten in Gesundheitsfragen für die Dauer von sechs Monaten gegenseitig vertreten, wenn sich einer von ihnen krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann.
„Die große Mehrheit der Bevölkerung geht seit jeher ganz selbstverständlich davon aus, dass im Notfall medizinische Entscheidungen für einen Ehepartner getroffen werden können“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU).
„Das war bislang aber nicht der Fall. Mit der Gesetzesreform wird nun umgesetzt, was die Menschen zwar irrtümlich, aber ganz natürlich als selbstverständlich ansehen.“
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