NRW: Personalregelung in Heimen soll laut Pflegeverband gesetzlich geregelt werden

Essen – Eine erhebliche Verbesserung der Vorgaben für die nächtliche Personalbemessung in Pflegeheimen, fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Im Rahmen der nordrhein-westfälischen Landtagswahlen, die letzten Monat stattfanden, sollen die Zustände in den Pflegeheimen bei den Koalitionsverhandlungen berücksichtigt werden, so der Verband.
„In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel dürfte eine Pflegefachperson in der Nacht theoretisch mehr als 100 pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner versorgen“, berichtete Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. Diese Umstände seien untragbar.
Verbindliche Vorgaben für die Besetzung des Pflegepersonals für die Nachtstunden gebe es aktuell nur in vier Bundesländern. Daher appelliert er an alle neu zu bildenden Landesregierungen, entsprechende verbindliche Regelungen unverzüglich einzuführen.
Als praktikable Regelung für die anstehenden Koalitionsverträge in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein schlägt der DBfK eine Kombination der Vorschriften Bayerns und Baden-Württembergs vor: Für je 40 Bewohner müsse mindestens eine Pflegefachperson in den Nachtstunden anwesend sein.
Bei Erfüllung bestimmter Kriterien – wie beispielsweise einer großen Zahl von Heimbewohner mit hohem Pflegegrad oder vermehrter nächtlicher Unruhe – solle die Quote auf 1:30 sinken. Bei 80 beziehungsweise entsprechend 60 Bewohner solle die Anwesenheit einer Pflegefachperson sowie zusätzlich die einer qualifizierten Pflegeassistenz verpflichtend sein.
Dichter bezeichnet diese Forderungen jedoch als „absolute Mindestuntergrenze“, welche dem Personalmangel geschuldet werden könne.
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