Nüßleins Anwälte legen Beschwerde gegen Ermittlungsschritte ein

München/Erfurt – Die Anwälte des Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein haben Beschwerde gegen Ermittlungsmaßnahmen in der Maskenaffäre eingelegt. Konkret geht es dabei um die Durchsuchungen und den Vermögensarrest, die das Oberlandesgericht München auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München angeordnet hatte. „Die Beschlüsse sind rechtswidrig“, warf Verteidiger Gero Himmelsbach der Justiz heute vor.
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Nüßlein wegen Korruptionsverdachts. Grundlage ist Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Nüßlein und dem früheren bayerischen Justizminister Alfred Sauter wird die Annahme von Schmiergeld für die Vermittlung des Ankaufs von Atemschutzmasken durch die Behörden vorgeworfen.
Beide Politiker haben die Vorwürfe zurückgewiesen. „Vergütete Unterstützungsleistungen von Herrn Dr. Nüßlein im Rahmen der Beauftragung von Maskenlieferungen im März 2020 stellen keine strafbare Handlung dar“, erklärte dazu Anwalt Himmelsbach.
Der Verteidiger argumentiert, dass die Maskengeschäfte nichts mit Nüßleins Abgeordnetentätigkeit zu tun gehabt hätten. „Es bestand dabei kein Bezug zur Mandatswahrnehmung durch Herrn Dr. Nüßlein als Abgeordneter im Deutschen Bundestag.“
Als Konsequenz aus der Affäre hatte der bayerische Landtag am vergangenen Donnerstag die Lobbyismusvorschriften für Abgeordnete verschärft.
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