Oberverwaltungsgericht kippt Hotspotregelung in MV

Greifswald – Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat heute die Coronahotspotregelung für Mecklenburg-Vorpommern gekippt. Das Gericht gab einem einstweiligen Rechtsschutzantrag in wichtigen Punkten statt.
Die außer Vollzug gesetzten Schutzmaßnahmen beträfen insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) hatte die Landesregierung bereits am Gründonnerstag weitgehend aufgehoben.
Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland zum Coronahotspot erklärt, um flächendeckend die damals geltenden Schutzmaßnahmen weiterführen zu können.
Die besonders hohe Zahl an Coronaneuinfektionen und eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten hätte laut Gericht jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden müssen, um diesen zum Hotspot zu erklären. Dies sei nicht erfolgt, monierten die Richter.
Ohne den Landtagsbeschluss hätten die meisten Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Anfang April geendet – in den meisten Bundesländern ist es so gekommen. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg erklärten sich komplett zu Coronahotspots.
In Mecklenburg-Vorpommern zog die AfD-Landtagsfraktion dagegen vor Gericht. Die Hotspotregelung war in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Dauer bis zum 27. April beschlossen worden.
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