Politik

Petitionsausschuss spricht sich für Widerspruchslösung bei elektronischer Patientenakte aus

  • Mittwoch, 9. Juli 2025
/picture alliance, Jörg Carstensen
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Berlin – Der Petitionsausschuss des Bundestags hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der heutigen Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung für das Parlament, ein entsprechendes Petitionsverfahren abzuschließen.

Die Petition von Mai 2023 hatte gefordert, die ePA dürfe nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Bürger angelegt werden. Als Argument wurde die abgelehnte Widerspruchslösung bei der Organspende im Bundestag genannt. Bei intimen, medizinischen Daten werde sie hingegen eingeführt. Das sei nicht akzeptabel, heißt es in der Petition (ID 150309).

Weiter heißt es darin, dass zentrale Datenspeicher niemals sicher seien, etwa durch Hackerangriffe. Deswegen dürften die Daten von Millionen Menschen nur mit ausdrücklicher Einwilligung (Opt-in-Prinzip) zentral gespeichert werden, forderte die Petition. Kritisiert wird auch, dass nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz Forschern und anderen Nutzern Zugang zu diesen Daten gewährt werden solle.

Der Petitionsausschuss lehnte diese Forderung hingegen ab und sieht mehrheitlich große Potenziale darin, die ePA flächendeckend verfügbar zu machen. Allen Versicherten werde eine ePA bereitgestellt, „es sei denn, sie widersprechen“, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Damit gelte in Deutschland das Opt-out-Modell und das, was in anderen europäischen Ländern wie Österreich oder Frankreich bereits Realität sei.

Mit dem Opt-out-Prinzip würden die wesentlichen Vorteile einer Patientenakte für eine patientenzentrierte Gesundheitsversorgung nutzbar gemacht. Damit Versicherte auch zukünftig stets „Herr ihrer Daten“ sind, stünden umfassende Widerspruchsmöglichkeiten zur Verfügung.

Mit der erhöhten Verfügbarkeit wichtiger Gesundheitsdaten könnten medizinische Therapieentscheidungen auf einer besseren Datengrundlage erfolgen, heißt es weiter. Die ePA solle somit stärker als bisher Versorgungsprozesse unterstützen und auf konkrete mehrwertstiftende Anwendungen fokussiert werden.

Leistungserbringer im Behandlungskontext könnten auf Daten der ePA zugreifen und die ePA mit gesetzlich vorgegebenen Daten befüllen, schreiben die Abgeordneten in der Beschlussempfehlung weiter. Die im Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) enthaltenen Regelungen berührten die Vorschriften des geltenden Rechts zur ärztlichen Schweigepflicht nicht.

Forscher würden zudem über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) keine Daten aus der ePA, sondern in sicheren virtuellen Verarbeitungsräumen kontrollierten Zugang zu anonymisierten und pseudonymisierten Daten erhalten.

Die ePA für alle wird derzeit Schritt für Schritt ausgerollt. Gestartet ist sie im Januar 2025 mit einer Testphase in drei Modellregionen. Die Krankenkassen haben rund 70 Millionen Akten für gesetzlich Versicherte angelegt. Seit Ende April können alle Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser bundesweit die ePA nutzen, ab Oktober folgen erste Verpflichtungen.

cmk/EB

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