Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet Berufsordnung

Düsseldorf – Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) hat gestern eine Berufsordnung für die professionell Pflegenden des Landes verabschiedet. Diese bildet eine verbindliche Grundlage, die die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Pflegefachpersonen Nordrhein-Westfalens definiert.
„Die Verabschiedung dieser Berufsordnung war längst überfällig. Sie ist ein starkes Zeichen für die Selbstbestimmung und Professionalität unseres Berufsstandes und zeigt erneut, wie die Kammer den Pflegefachpersonen in NRW den Rücken stärkt“, kommentierte Leah Dörr, Vorstandsmitglied der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen und Ressortverantwortliche für den Bereich Berufsfeldentwicklung.
Die Berufsordnung diene Pflegefachpersonen als Orientierung und Sicherheit im Berufsalltag, schreibt die Pflegekammer. Sie diene als ethisch-fachlicher Kompass und kläre, was gute Pflege ausmache – im direkten Kontakt mit Patienten und Bewohnern ebenso wie im interdisziplinären Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen anderer Professionen.
„Besonders betont wird die Eigenverantwortung: Pflegefachpersonen haben das Recht, auf Basis ihrer fachlichen Expertise, Entscheidungen zu treffen und gegebenenfalls auch ärztliche Anweisungen zu hinterfragen oder abzulehnen“, so die Kammer.
„Die Berufsordnung bietet Pflegefachpersonen beispielsweise endlich umgangssprachlich gesprochen ‚ein Papier‘, das sie im Ernstfall zücken können, um zu sagen: ‚Dafür bin ich aber laut meiner Berufsordnung verpflichtet‘“, so Dörr.
„Sie macht unsere Verantwortung sichtbar und schützt zugleich unsere beruflichen Grenzen.“ Außerdem beinhalte sie die schon lange benötigte Abgrenzung zu anderen Arbeiten, beispielsweise dem Pfortendienst oder anderen berufsfremden Verrichtungen.
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