Pflegepersonaluntergrenzen werden nicht wieder ausgesetzt

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant derzeit keine erneute Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen in den Krankenhäusern. Das erklärte das BMG dem Deutschen Ärzteblatt auf Anfrage.
Infolge der ersten Pandemiewelle im Frühjahr waren die bislang geltenden Grenzwerte in den Bereichen Geriatrie, Intensivmedizin, Unfallchirurgie, Kardiologie, Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Schlaganfalleinheit und neurologische Frührehabilitation ab dem 1. März ausgesetzt worden, um die Krankenhäuser von bürokratischen Aufgaben zu entlasten. Seit dem 1. August gelten die Untergrenzen wieder in den Bereichen Intensivmedizin und Geriatrie.
Das BMG erklärt, dass eine qualifizierte und zeitlich ausreichende pflegefachliche Versorgung unter anderem für die Einhaltung von Hygienestandards und somit für den Behandlungsverlauf und den Behandlungserfolg in der Intensivmedizin und in der Geriatrie von grundlegender Bedeutung seien. Zudem diene eine ausreichende Besetzung von Stationen mit qualifiziertem Pflegepersonal auch dem Schutz der Beschäftigten.
„Auf aktuelle COVID-19-bedingte Mehrbelastungen können die Krankenhäuser wegen der bis Ende Dezember 2020 fortbestehenden Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen in den sonstigen pflegesensitiven Fachbereichen flexibel reagieren“, schreibt das BMG.
Diese Flexibilität werde darüber hinaus auch dadurch sichergestellt, dass Krankenhäuser bei regionalen epidemiologischen Lagen auch weiterhin die Möglichkeit hätten, von den Pflegepersonaluntergrenzen in der Intensivmedizin und der Geriatrie abzuweichen, wenn dies aufgrund regional steigender Fallzahlen erforderlich sei.
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