Politik

PKV-Versicherte in Berlin beim Impfen vergessen

  • Mittwoch, 10. März 2021
/picture alliance, Axel Heimken
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Berlin – Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und die Kassen­ärzt­li­che Vereinigung (KV) Berlin haben sich darauf verständigt, dass die KV Berlin zusätzlich zu den 65- bis 70-Jährigen auch die Impf­ein­ladungen der chronisch Kranken zwischen 18 und 64 Jahren übernehmen wird. Dadurch entfallen auch in dieser Personengruppe die in der Impfverordnung vorgese­hene Ausstellung ärztlicher Atteste – aller­dings wohl nicht für Privatpatienten.

Da der KV Berlin für Einladungen von Privatpatienten die Datengrundlage der Abrechnungsdaten fehlt, benötigen diese ein ärztliches Attest, um damit selbst den Impftermin über die Impfhotline der Berliner Senatsverwaltung zu vereinbaren.

Während gesetzlich versicherte chronisch kranke Patienten im Alter zwischen 18 und 70 Jahren die Impf­einladung der Gesundheitsverwaltung durch die Kassenärztliche Vereinigung zugeschickt bekämen, müsse für privat versicherte chronisch kranke Menschen ein anderes Verfahren angewendet werden, schreibt die Senatsverwaltung.

Diese müssten sich eigenständig mit einem ärztlichen Attest, das ihnen die Zugehörigkeit zur impfbe­rech­tigten Personengruppe bescheinigt, an die Impfhotline (030/9028-2200) wenden und dort ihre Da­ten mitteilen. Auf der Grundlage dieser Daten erhielten impfberechtigte Person ein Einladungsschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit mit einem Impfcode. Mit diesem Impfcode kann dann ein Impftermin in einem Impfzentrum gebucht werden.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hatte das Vorgehen der Senatsverwaltung bereits im Vorfeld kritisiert. „Das Vorpre­schen des Berliner Senates, bei der Information der Menschen über ihre Impftermine eine abweichende Lösung zu versuchen, ist unzulänglich“, betonte Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands. Damit werde der Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung aller Bürger grob verletzt.

Die Pläne der Landesverwaltung würden unter anderem dazu führen, dass die privatversicherten Berliner nicht berücksichtigt wären – also auch die große Mehrheit der Landesbeamten. Zudem sei die Nutzung ärztlicher Abrechnungsdaten für fremde Zwecke auch datenschutzrechtlich problematisch.

Die PKV stehe bereit, gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestmöglich zu einer einheitlichen Information aller Versicherten beizutragen. „Die PKV beteiligt sich schließlich auch an den Kosten der Impfzentren", so Reuther.

aha

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