Pläne zur Finanzierung von Patientenorganisationen begrüßt

Berlin – Die geplanten Regelungen zur Refinanzierung der Koordinierungsstelle aller maßgeblichen Patientenorganisationen wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe) begrüßt.
Mit dem gestern im Gesundheitsausschuss im Rahmen einer Anhörung zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) beratenen Antrag zur Änderung des § 140 f SGB V werde dem „dringenden Handlungsbedarf zum Fortbestand der Koordinierungsstelle aller Patientenorganisationen und damit der Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen“ Rechnung getragen, so die Organisation.
Der fachfremde Änderungsantrag sieht eine Finanzierung über eine Benennungspauschale sowie eine Dynamisierungsklausel vor, die die Bezüge an die zukünftige Lohnentwicklung anpasst.
Konkret heißt es im Antrag: „Die von den in der Verordnung nach § 140g genannten oder nach der Verordnung nach § 140g anerkannten Organisationen zur Koordinierung ihrer Beteiligungsrechte eingerichtete Stelle (Koordinierungsstelle) erhält für ihren Aufwand einen Betrag in Höhe von 120 Euro für jede neu für ein Gremium benannte sachkundige Person. Der Anspruch der Koordinierungsstelle richtet sich gegen das jeweilige Gremium, in dem die sachkundige Person tätig ist.“
Die BAG Selbsthilfe begrüßt diese Lösung ausdrücklich und fordert den Änderungsantrag im Gesetz zu verankern. „Der Änderungsantrag ist buchstäblich die Rettung in letzter Minute für die Umsetzung einer wirkungsvollen Patientenbeteiligung“, betonte Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe und Sprecher des Koordinierungsausschusses der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Ohne die im Antrag vorgesehene Überarbeitung der Vorschrift für die Benennungspauschale wäre die Koordinierungsstelle auf Dauer nicht in der Lage, eine kompetente Vertretung der Patienten in den Gremien des Gesundheitswesens zu organisieren, so Danner.
Die Patientenorganisationen – die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG-SHG), der Sozialverband VdK Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen (BAGP), der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – hatten sich diesbezüglich mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Bundestags gewandt.
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