Politik

Präsident des Bundessozialgerichts für Gesetz zu Impfreihenfolge

  • Dienstag, 9. Februar 2021
Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts. /picture alliance, Arifoto UG, Michael Reichel
Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts. /picture alliance, Arifoto UG, Michael Reichel

Kassel – Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, hat sich für ein Gesetz zur Rang­folge bei den Coronaimpfungen ausgesprochen. „Es würde nichts dagegensprechen, dass man diese Dis­kussion im Bundestag führt – da würde ich schon zur ausreichenden Absicherung ein Gesetz für richtig halten“, sagte Schlegel heute vor Journalisten in Kassel.

Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, die grundlegenden Fragen zu regeln. Details dagegen seien oft besser in einer Verordnung aufgehoben, „damit nicht jeder Mist nach Karlsruhe kommt“, sagte Schlegel.

Hintergrund ist, dass ein Gesetz nur vom Bundesverfassungsgericht, eine Ver­ord­nung aber auch von den Fachgerichten aufgehoben oder korrigiert werden kann. „Im Bereich der Kran­ken­versicherung regeln wir viel zu viel im Gesetz selbst“, nannte Schlegel ein Beispiel.

Die Coronapandemie sei „ein Stresstest“ auch für den Sozialstaat, sagte er. Nach 2020 nur leicht gestie­genen Neueingängen bei den Klagen werde dies künftig auch das BSG belasten. „Irgendwann wird es zur Endabrechnung kommen.“ Als Beispiel nannte Schlegel die Krankenhäuser, für die es um sehr viel Geld gehe.

Gerichtlichen Streit erwartet er auch um Rückforderungen von Sozialleistungen. So seien die im Zusam­menhang mit der Coronapandemie erleichterten Antragsvoraussetzungen für Hartz-IV-Leistungen teils offenbar so verstanden worden, dass fast gar nicht mehr geprüft werde. „Unbürokratisches Handeln heißt aber natürlich nicht, dass man auf jegliche Voraussetzungen verzichtet.“ Auch im Nachhinein wer­de es Kontrollen geben.

Wenig Verständnis zeigte der BSG-Präsident für den zähen Fortschritt bei der digitalen Infrastruktur. Das Geld stehe bereit, werde aber offenbar nicht ausreichend genutzt. Auch für die Justiz würde er sich wün­schen, „dass wir mit Videokonferenzsystemen arbeiten können, von denen wir wissen, dass sie uns keine datenschutzrechtlichen Probleme bereiten“. In Zeiten einer Pandemie müsse allerdings der Daten­schutz gegebenenfalls auch mal von der obersten Priorität abrücken.

afp

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